Eine aktuelle Obdachlosigkeit wird durch die ordnungsbehördliche Unterbringung in einfachen, aber menschenwürdigen Notunterkünften, wie z. B. der Übernachtungsstelle an der Herner Straße oder das „Forsthaus“, verhindert. Ansprechpartner für die Unterbringung von alleinstehenden wohnungslosen Personen ist das Diakonisches Werk in Recklinghausen e. V.. Die Unterbringung von wohnungslosen Mehr-Personen-Haushalten wird durch die Stadt Recklinghausen veranlasst.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass - Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II, Rente, Sozialhilfe oder dergleichen) - Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird (zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust).
Anlaufstelle für alleinstehende Wohnungslose in Recklinghausen:
Sozialberatung:
Wohnungssicherung:
„Im Rahmen der Hilfe zur Wohnungssicherung ist hier die Arbeit darauf gerichtet, angemessenen Wohnraum zu sichern, Wohnungsverlust zu verhindern bzw. Wohnungslosigkeit zu beheben.“ Wohnungssicherung I Stadt Recklinghausen
Transferleistungen bei der Stadt Recklinghausen:
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Bürgergeld:
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