Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wohnungsnotfälle

Eine aktuelle Obdachlosigkeit wird durch die ordnungsbehördliche Unterbringung in einfachen, aber menschenwürdigen Notunterkünften, wie z. B. der Übernachtungsstelle an der Herner Straße oder das „Forsthaus“, verhindert. Ansprechpartner für die Unterbringung von alleinstehenden wohnungslosen Personen ist das Diakonisches Werk in Recklinghausen e. V..  Die Unterbringung von wohnungslosen Mehr-Personen-Haushalten wird durch die Stadt Recklinghausen veranlasst.

 

Erforderliche Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass - Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II, Rente, Sozialhilfe oder dergleichen) - Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird (zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust).

 

Anlaufstelle für alleinstehende Wohnungslose in Recklinghausen:

Diakonisches Werk in Recklinghausen e. V.
Herner Straße 8
45657 Recklinghausen

 

Sozialberatung: 

Die Sozialberatung berät und unterstützt Erwachsene bei sozialen, gesundheitlichen, altersbedingten und/ oder finanziellen Problemen und in Krisensituationen. Sie vermittelt an zuständige Fachdienste und koordiniert erforderliche Hilfen.

 

Wohnungssicherung:

„Im Rahmen der Hilfe zur Wohnungssicherung ist hier die Arbeit darauf gerichtet, angemessenen Wohnraum zu sichern, Wohnungsverlust zu verhindern bzw. Wohnungslosigkeit zu beheben.“ Wohnungssicherung I Stadt Recklinghausen

 

Transferleistungen bei der Stadt Recklinghausen: 

 

 

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Bürgergeld:

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Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

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