Nach bestandener Fischereiprüfung erfolgt die Ausstellung des Fischereischeines; dieser wird nur für Recklinghäuser Bürger ausgestellt.
Ab Juli 2026 startet in NRW der digitale Fischereischein.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein auf zwei Wegen beantragen. Zum einen ist eine Online-Beantragung möglich; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich. Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger. Alternativ kann der Fischereischein im Bürgerbüro beantragt werden.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein einmalig im Bürgerbüro beantragen. Danach ist ebenfalls eine kostengünstigere Online-Beantragung möglich.
Die Gültigkeit des neuen Fischereischeins entsteht durch die Entrichtung der Fischereiabgabe NRW für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Die Fischereiabgabe kann kostengünstiger online oder im Bürgerbüro bezahlt werden. Der Fischereischein selbst wird unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Auf Wunsch können Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an. Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren alle alten Fischereischeine aus NRW ihre Gültigkeit. Eine Beantragung eines modernen Fischereischeins ist jedoch auch ab dem Jahr 2031 und in den Folgejahren möglich, selbst wenn der bisherige Fischereischein bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist, sofern die Fälschungsüberprüfung dessen Echtheit bestätigt.
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in NRW gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Die Beantragung ist kostengünstiger online oder im Bürgerbüro möglich.
Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) oder ein Schülerausweis mitzuführen.
Weitere Informationen finden Sie unten auf dieser Seite im verlinkten Info-Blatt.
Online-Links
Ausstellung eines Fischereischeins
Fischereischein auf Lebenszeit: 30 Euro (bei Online-Beantragung nur 18 Euro)
Fischereiabgabe 1 Jahr: 22 Euro (bei Online-Beantragung nur 14 Euro)
Fischereiabgabe 5 Jahre: 50 Euro (bei Online-Beantragung nur 42 Euro)
Ausländerfischereischein: 32 Euro (bei Online-Beantragung nur 20 Euro)
Nur Kartenzahlung möglich - kein Bargeld!
Personalausweis oder Reisepass, Nachweis der Fischereiprüfung, ggfls. bisheriger Fischereischein, ggfls. Vollmacht