Zum Nachweis, wo Sie in Recklinghausen gemeldet sind, kann eine Meldebescheinigung erteilt werden. Diese wird zur Vorlage bei Behörden oder privaten Institutionen genutzt. Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Auf Antrag kann die Meldebescheinigung auch zusätzliche Daten (z.B. zur Staatsangehörigkeit, Konfession oder Familienstand) enthalten .
Antrag über das Online-Serviceportal
Der Antrag auf eine Meldebescheinigung kann auch über das Online-Serviceportal der Stadt Recklinghausen gestellt werden. Die Anfrage wird hierbei elektronisch an das Bürgerbüro übermittelt. Die Übersendung der Meldebescheingung erfolgt auf dem Postweg oder per E-Mail. Das Online-Serviceportal erreichen Sie hier.
9 Euro bzw. kostenfrei, wenn die Bescheinigung im Zusammenhang mit der Zahlung von Renten bzw. Ruhegehältern und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen benötigt wird (Nachweis erforderlich)
Nur Kartenzahlung möglich - kein Bargeld!
Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Nachweis über Kostenfreiheit