Aktuelles Recklinghausen

Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten wird der betreffende Bereich vorübergehend mit Haltverboten ausgeschildert. Die bereits vorhandenen Parkflächen werden dabei teilweise neu markiert, beziehungsweise neu angeordnet. Parkplätze entfallen durch die Maßnahme nicht.
Im Anschluss an die Arbeiten wird der Bereich als eingeschränkte Haltverbotszone (Zeichen 290.1 StVO) beschildert. Durch ein entsprechendes Zusatzzeichen wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das Parken innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
Mit der Neuregelung soll insbesondere die Verkehrssicherheit verbessert und der Verkehr beruhigt werden. Gleichzeitig soll das bislang teilweise praktizierte Parken auf dem Gehweg künftig unterbunden werden. Die klar gekennzeichneten Parkflächen sorgen damit für eine eindeutigere Verkehrsführung und stellen sicher, dass die Gehwege für den Fußverkehr freigehalten werden.



















