Aktuelles Recklinghausen

Die Verwaltung weist grundsätzlich darauf hin, dass auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet sowie in Grün- und Parkanlagen und im Wald nicht gegrillt werden darf und offenes Feuer grundsätzlich verboten ist. Durch die anhaltende Hitze besteht erhöhte Brandgefahr. Daher kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) schwerpunktmäßig Parks und Anlagen. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Zum Hintergrund: Deutschlandweit gibt es jährlich im Durchschnitt mehr als 4.000 Unfälle, von denen rund 400 mit schweren oder schwersten Verbrennungen enden. Um das möglichst zu verhindern, gibt es von der Feuerwehr und der Stadt folgende Hinweise:
- Der Grill sollte im Freien stehen, jede Überdachung hindert Wärme und Rauch daran, gefahrlos abzuziehen. Auch bei schlechtem Wetter niemals in geschlossenen Räumen grillen, das gilt ebenso für das Abkühlen des erloschenen Grills, denn es besteht Lebensgefahr durch tödliche Brandgase.
- In geschlossenen Räumen oder unter Dächern, wie auf Balkonen, sollten ausschließlich elektrische Grillgeräte verwendet werden, andernfalls können Vergiftungen durch Kohlenmonoxide drohen.
- Den Grill auf einer ebenen, ausreichend großen Fläche mit Abstand zu brennbaren Materialien zu platzieren.
- Um Brandverletzungen zu verhindern, sollten keine Kleidungsstücke mit Kunststofffasern getragen werden, da das Material bei Annäherung unter Hitzeeinwirkung schmelzen und schwere Verletzungen verursachen kann.
- Vor allem bei Kleinkindern sollte immer ein Sicherheitsabstand zum Grill eingehalten werden.
- Das Anzünden der Kohle darf nur mit zugelassenen Grillanzündern erfolgen und nicht etwa mit Spiritus.
- Müll oder Essensreste gehören nicht in den Grill.
- Die Kohle sollte unter Aufsicht kalt werden und auch erst nach vollständiger Abkühlung entsorgt werden.
Sollte doch einmal etwas schiefgehen, sollte sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 angerufen werden. Bei brennender Kleidung helfen Decken, Kleidungsstücke oder das Wälzen auf dem Boden. Anschließend sollte die Kleidung entfernt werden – nicht aber noch auf der Haut festklebende Kleidungsstücke. Die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kann durch sofortiges und anhaltendes Kühlen mit Wasser genutzt werden. Von der Verwendung von Eis und eiskaltem Wasser zum Kühlen ist allerdings abzusehen.



















