Opferbuch

Gedenkbuch

Nachname
Nowak
,
Johann (Jan)
Geboren am
06.02.1912
Geboren in
Recklinghausen
Eltern
Vater: Deutscher, seit 1918 polnische Staatsbürgerschaft, Mutter: Polin
Geschwister
zwei Schwestern
Ehepartner
Polin aus Lissa (heute: Leszno)
Kinder
eins
Staatsangehörigkeit
Polnisch
Beruf
Schneider
Diskriminierungsstatus
Angehörige ausländischer Streitkräfte, andere Aspekte
Verfolgungsschicksal

Am Beginn des Zweiten Weltkrieges kämpfte Johann Nowak in der polnischen Armee und kam im Winter 1939/40 als polnischer Kriegsgefangener auf einen Bauernhof in Metze (heute ist Metze ein Stadtteil von Niedenstein im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis). Auf dem Hof half er bei der Herstellung und Ausbesserung von Kleidung. Dort freundete er sich mit der Magd Marie Mäding an. Vermutlich im Zuge der Entlassung der polnischen Soldaten aus deutscher Kriegsgefangenschaft durfte Johann Nowak Ende 1940 als „halbdeutscher“ Pole wieder in seine Heimat nach Lissa, einem Ort zwischen Posen und Breslau, zurückkehren. Während er hier bereits mehrere Monate wieder mit seiner polnischen Frau zusammenlebte, brachte Marie Mäding im Sommer 1941 ein Mädchen zur Welt. Als herauskam, dass das Kind von Johann Nowak stammte, wurde er am 20. August 1941 in Lissa verhaftet und kam am 14. November 1941 als Schutzhaftgefangener in das „Arbeitserziehungslager“ Breitenau. Marie Mäding wurde dort zwei Monate später, am 13. Januar 1942, eingewiesen und am 26. Juni 1942 in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück deportiert. Ihr Kind befand sich ab ihrer Verhaftung in Fürsorgeobhut. Wie ein ehemaliger Mitgefangener von Johann Nowak später sagte, habe die Gestapo Marie Mäding bedrängt, sie solle doch „zugeben“, dass Johann Nowak sie vergewaltigt habe. Das habe sie aber nicht getan. Hätte sie es getan, wäre ihr möglicherweise der Grauen erspart geblieben. Denn für eine deutsche Frau gab es nur dann eine Chance, der Verfolgung zu entgehen, wenn sie dem polnischen Mann eine Schuld zuwies. Hintergrund der Verfolgung von Liebesbeziehungen zwischen polnischen, russischen sowie tschechischen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen mit deutschen Frauen und Männern bildeten die rasseideologischen Vorstellungen der Nazis, nach denen die Angehörigen der osteuropäischen Staaten als „rassisch minderwertig“ angesehen wurden. In den so genannten „Polenerlassen“ vom März 1940 wurden die Strafbestimmungen für die polnischen Männer festgelegt. Polnische Arbeitskräfte, „die mit Deutschen Geschlechtsverkehr ausüben oder sich sonstige unsittliche Handlungen zuschulden kommen lassen, sind sofort festzunehmen und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD zur Erwirkung von Sonderbehandlung fernschriftlich zu melden.“ Das Wort „Sonderbehandlung“ war für die Gestapo die offizielle Umschreibung für Exekution. Der bürokratische Ablauf eines Verfahrens auf „Sonderbehandlung“ lief i.d.R. wie folgt ab: Nachdem eine Anzeige oder Denunziation wegen einer Beziehung zwischen einem polnischen Mann und einer deutschen Frau vorlag, wurden beide zunächst von der Polizei verhaftet, verhört und dann der Gestapostelle Kassel überstellt. Dort wurden sie im Referat II E erneut verhört. Anschließend erstellte der Referatsleiter einen Bericht mit dem Vorschlag auf Exekution des polnischen Gefangenen und auf Einweisung der deutschen Frau in ein Konzentrationslager. Dieser Bericht wurde dann dem Gestapostellenleiter vorgelegt, der letztendlich den Antrag an das RSHA stellte. Da die bürokratischen Abläufe in der Regel mehrere Wochen, z.T. auch Monate, dauerten, wurden beide Verhafteten während dieser Zeit im Arbeitserziehungslager Breitenau inhaftiert.

Parallel zur Antragstellung wurde vom Rasse- und Siedlungsbeauftragten beim Höheren SS- und Polizeiführer Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont ein “rassisches Gutachten” von dem polnischen Gefangenen erstellt und dem Höheren SS- und Polizeiführer vorgelegt. Dieser entschied dann auf der Grundlage des Gutachtens seines Rasse- und Siedlungsbeauftragten ob der Betreffende eindeutschungsfähig sei oder nicht. Entschied er sich gegen die Eindeutschungsfähigkeit, war damit ein weiterer Schritt zur Exekution vollzogen. Anschließend holte der Höhere SS- und Polizeiführer unter Beifügung des rassischen Gutachtens (und der Lichtbilder) die „Schlußentscheidung“ des Rasse- und Siedlungshauptamtes ein. Wurde von diesem Amt die Eindeutschungsfähigkeit anerkannt, dann informierte die Gestapostelle das Reichssicherheitshauptamt über diese Entscheidung, und das RSHA ordnete weitere Strafmaßnahmen an. Wie es in einem Schnellbrief Himmlers vom 5. Juli 1941 hieß, wird “in den meisten Fällen die Einweisung in ein KZ-Lager – Stufe I – für kürzere Zeit als ausreichende Sühne anzusehen sein. Wurde eine Eindeutschung abgelehnt, dann sandte der Gestapostellenleiter die gesamten Unterlagen mit dem Antrag auf “Sonderbehandlung” an das Amt IV des Reichssicherheitshauptamts in Berlin, das dem Mordgesuch in der Regel zustimmte und die Vollstreckung durch Erhängen anordnete. Die 18 polnischen Gefangenen des AEL Breitenau wurden fast alle am Rande der Ortschaften erhängt worden, in denen sie vorher gearbeitet hatten. Zur „Abschreckung“ mussten anschließend die polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus der Region an den Erhängten vorbeigehen und zu den Toten aufschauen. Wer nicht zu den Toten aufblickte, wurde geschlagen. Außerdem wurden jeweils polnische Zwangsarbeiter bzw. Gestapo-Gefangene gezwungen, bei der Erhängung der eigenen Landsleute mitzuwirken. Im Anschluss daran bekamen sie eine „Belohnung“ in Form von Zigaretten oder Bekleidungsstücken der Toten. In einem späteren Geheimerlass Himmlers vom 6. Januar 1943 betr. „Durchführungsbestimmungen für Exekutionen“ wurde diese Form der praktizierten „Abschreckung“ schriftlich festgelegt. In dem Erlass heißt es, dass „die Erhängung durch Schutzhäftlinge, bei fremdvölkischen Arbeitern durch Angehörige möglichst der gleichen Volksgruppe zu vollziehen (ist).“

Am 6. Mai 1942, noch während Marie Mäding in Breitenau war, wurde Johann Nowak von Angehörigen der Gestapostelle Kassel aus dem Lager abgeholt und am gleichen Tag erhängt. Die Exekution fand an einer Eiche am Bachlauf der Matzoff am Rande von Metze bei Gudensberg statt. Die polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus der Region wurden zum Exekutionsort gebracht. Nach Aussage des Bauern, bei dem Johann Nowak gearbeitet hatte, war es eine Menschenkolonne von 1 km Länge, die auf der Gleicher Straße zur Hinrichtungsstätte ging und von Wehrmachtsangehörigen bewacht wurde. Einer der polnischen Zwangsarbeiter, die nach der Exekution an dem Erhängten vorbeigehen mussten, sagte darüber aus: „Wir hatten uns im Karree aufzustellen. Ein Gestapobeamter in schwarzer Uniform mit dem Namen Schikorra hielt eine kurze Ansprache, von der mir bis heute etwa folgende Worte in Erinnerung geblieben sind: ‚Das große Dritte Reich gibt Euch Arbeit und Brot, und was treibt ihr für Dinge!‘ Schikorra sprach sehr gut polnisch. Dann mußten wir uns zu zweit aufstellen und durch die Gasse gehen, an dem Gehängten vorbei. Frauen und Männer aus Polen. Alle mußten dem Gehängten ins Gesicht sehen. Einer Frau vor mir hat ein Gestapomann, indem er sie an den Haaren zerrte, den Kopf so gedreht, daß sie den Erhängten sehen mußte. (...) Ich war damals 21 Jahre alt und habe erst später erfahren, um wen es sich gehandelt hat. Ich habe, als Marie Mäding aus Ravensbrück zurückkam, mit ihr zusammen beim Bauern gearbeitet. Sie war sehr verschüchtert und sagte einmal: ‚Ich könnte Dir viel erzählen, aber ich fürchte mich.’“

Nachdem alle polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen an dem Toten vorbeigegangen waren, wurde die Leiche Johann Nowaks auf einem Leiterwagen durch das Dorf in das Spritzenhaus gekarrt und am nächsten Tag von einem Wagen der Anatomie der Philipps-Universität in Marburg abgeholt. Dort wurde die Leiche mit größter Wahrscheinlich im Rahmen der Mediziner- Ausbildung zum Sezieren von Körperteilen verwendet.

Am 18.5.1942 schrieb die Ehefrau von Johann Nowak einen besorgten Brief an „den Vorstand der Strafanstalt in Breitenau“, in dem sie bat ihr mitzuteilen, ob ihr Mann gesund sei und ob er sich noch in Breitenau befinde, da sie seit zwei Monaten von ihm keine Nachricht erhalten habe. Ein Verwaltungsangestellter schrieb ihr, dass sie sich „zuständigkeitshalber an die Geheime Staatspolizei in Kassel“ wenden solle.

Marie Mäding wurde 1944 aus dem Konzentrationslager Ravensbrück entlassen. Sie sei durch Intervention des Bürgermeisters von Kirchberg (ihrem Heimatort) freigekommen. Marie Mäding starb nach Kriegsende in einem Kasseler Krankenhaus. Ihr Kind sei im Alter von ca. fünf Jahren an einer Lungenkrankheit gestorben.

Tod
06.05.1942
Quellen

Gunnar Richter: Das Arbeitserziehungslager Breitenau (1940-1945) – Ein Beitrag zum nationalsozialistischen Lagersystem – Straflager, Haftstätte und KZ-Durchgangslager der Gestapostelle Kassel für Gefangene aus Hessen und Thüringen, in: Nationalsozialismus in Nordhessen, Schriften zur regionalen Zeitgeschichte, Herausgegeben vom Fachbereich Erziehungswissenschaft/Humanwissenschaften der Universität Kassel, Redaktion: Dietfrid Krause-Vilmar, Band 22, S. 355ff, Verlag Winfried Jenior, Kassel, 2009
(ISBN: 978-3-934377-42-4, ISSN: 0175-1840)




Neuer Eintrag (neues Fenster wird geöffnet)
Veranstaltungskalender

Zur Veranstaltungssuche

Museen

Ikonenmuseum_aussen
In Recklinghausen gibt es verschiedene Museen zu entdecken, darunter das Ikonen-Museum und die Kunsthalle. Mehr

Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
Broschüren und Pläne
Broschueren Titelblatt-Montage
Ob Sie Recklinghausen zu Fuß entdecken wollen, eine Übernachtungsmöglichkeit suchen oder einen Überblick zu unseren Museen bekommen möchten: Mit unseren Broschüren und Plänen können Sie sich informieren und Ihren Besuch planen. Einige Broschüren gibt es auch in verschiedenen Sprachen.
Gedenkbuch

 
Karte Staetten der Herrschaft

Sich mit der NS-Diktatur auseinandersetzen, Möglichkeiten des Engagements schaffen und sich so gegen das Vergessen des Nazi-Terrors einsetzen - dafür steht das Online-Gedenkbuch. Mehr

VCC bietet Häuser und Flächen für Veranstaltungen

Ruhrfestspielhaus

Sie haben ein Konzept, aber keinen Ort? Das Vestische Cultur- und Congresszentrum, ein Eigenbetrieb der Stadt Recklinghausen, vermarktet die Veranstaltungshäuser und -flächen der Stadt Recklinghausen. Mehr