Merveldtstr. 223, Recklinghausen
Am 16.09.1944 Verurteilung durch das Sondergericht Dortmund zu 3 Monaten Gefängnis wegen Vergehens gegen das Heimtücke-Gesetz (staatsabträgliche Äußerungen). Der Niederländer arbeitete als Zwangsarbeiter in einer Bäckerei/Konditorei in Recklinghausen. Als am 06.06.1944 durch den Rundfunk der Beginn der alliierten Invasion bekannt gegeben wurde, meinte er, dass das nicht schlimm sei, er freue sich direkt auf das Kriegsende, egal wie es ausgehe. Daraufhin zeigte ihn seine Arbeitskollegin an.
LA NRW Abt. Westf. Q233 Sondergericht Dortmund Nr. 2487/166