Alt-Hochlar Nr. 34, Recklinghausen
Nach Urteil des Sondergerichts Dortmund vom 20.10.1942 wegen verbotenen Umgangs mit dem belgischen Kriegsgefangenen Gustave Hiermaux zu 1 Jahr und 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Strafe im Frauenjugendgefängnis in Vechta vom 01.03.1943 bis 29.02.1944 verbüßt. Rest der Strafe erlassen.
Landesarchiv Abt. Westfalen Q 233 Sondergericht Dortmund
Nr. 2204