Elper Weg 16, Recklinghausen
später Marl, Römerstr. 146
Wegen Verstoßes gegen das Heimtücke-Gesetz (als Justizhelfer in Königsberg vor Kollegen abfällige Äußerungen über Staat und Partei getan) vom Sondergericht Königsberg zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt; Haft vom 06.08.1944 bis zum 04.02.1945 in Schrötterburg und Königsberg; am 04.02.1944 von den heranrückenden Russen gefangen genommen; bis 1947 russische Kriegsgefangenschaft.
LA NRW Abt. Westf. Q 115a Sondergericht Dortmund Nr. 176
Bez.Reg.Dü.Dez.15, Wiedergutmachungsakte ZKNr. 33528