Castroper Str. 250, Recklinghausen
Grafenwall 7, Recklinghausen
Verurteilung durch das Sondergericht Dortmund am 12.06.1944 wegen Verstoßes gegen das „Heimtücke-Gesetz“. Sie schimpfte am 14.01.1944 im Schutzbunker des Reichsbahnausbesserungswerkes im Beisein der Bunkeraufsicht unter Fliegerbeschuss: „Wo bleibt unsere Jugend, was haben wir noch? Das ganze Leben ist versaut, man hat doch nichts mehr. Dieser dusselige Adolf!“ Für diese Bemerkung wurde sie zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Haft: vom 29.06. bis 16.10.1944 Gerichtsgefängnis Essen und vom 16.10.1944 bis zum 27.02.1945 im Gerichtsgefängnis Schwelm.
Bez.Reg. Düsseldorf Dez.15 ZKNr. 50121
LA NRW Abt. Westf. Q 233 Sondergericht Dortmund Nr. 2487