Bochumer Straße 161a, Recklinghausen
September 1938 Verfahren gg. Superintendent Kramm auf Grundlage des „Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“ vom 20.12.1934
Dezember 1938 zusätzliches Strafverfahren nach § 130a StGB wegen seiner Äußerungen gg. den „nationalsozialistischen Staat“: Pfarrer Kramm predigte am Buß- und Bettag (16.11.1938) über die „Judenaktion“ und verurteilte die Zerstörung jüdischer Gotteshäuser.
Das Sondergericht Dortmund stellt am 16.10.1939 die Verfahren wegen der Amnestie durch einen „Führererlass“ ein.
Staatsarchiv Münster. Regierung Münster, Nr. 29694