Rechnungsprüfungsausschuss

Betreut durch:
Fachbereich Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (14),
Ralf Hermges, Tel.: 02361/50-1374.

 

Allgemeines
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein von der Gemeindeordnung NRW vorgeschriebener Ausschuss, somit ein Pflichtausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern  zusammen.


Aufgaben
Dem Rechnungsprüfungsausschuss obliegt gem. § 59 Abs. 3 GO NRW die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde. Gem. § 101 GO NRW ist zu prüfen:

Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung:

  • die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • ob der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-  und Finanzlage der Gemeinde vermittelt  

 Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung:

  • die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (Prüfung von Verträgen, Vergaben, Gebührenkalkulationen sowie Zuwendungen usw.)

Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Auf der Basis des Prüfungsergebnisses entscheidet der Rat über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes, in Recklinghausen des Fachbereiches für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision. Er kann im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben nach der vom Rat erlassenen Rechnungsprüfungsordnung dem Fachbereich Prüfungsaufträge erteilen.

 

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