Hier geht es zur Online-Beteiligung.
Worum geht es?
Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Zur Erläuterung: Umgebungslärm sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden.
Was genau ist Umgebungslärm?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie zählt darunter Lärm, der durch Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr und Flugverkehr verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm, der von Industrieanlagen ausgeht.
Nicht zum Umgebungslärm zählt Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst verursacht wird oder der durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen entsteht. Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist, fällt ebenfalls nicht unter den Begriff „Umgebungslärm“.
Was ist ein Lärmaktionsplan?
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Wie können sich Bürger*innen beteiligen?
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase hat mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung bereits 2023 begonnen.
Die Grundlage für die aktuell laufende zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Recklinghausen, der durch ein externes Büro erarbeitet wurde.
Die Stadt Recklinghausen bietet Recklinghäuser*innen die Möglichkeit, sich über die Beteiligungsplattform NRW an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Alle weiteren Informationen sind dort zu finden. Direkt-Link zur Online-Beteiligung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange läuft in dem Zeitraum von Freitag, 15. März, bis Montag, 15. April.
Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich auch in dem genannten Zeitraum per E-Mail an lap(at)recklinghausen.de geschickt werden.