Bereits seit September 2020 bieten verschiedene Firmen den Dienst eines E-Scooter-Sharings in Recklinghausen an. Zunächst galt eine Kooperationsvereinbarung mit zwei Zonierungstypen („unrestricted“ und „restricted“) zwischen der Stadt und den Anbietern, die ab sofort durch die fest installierten Abstellflächen erweitert wird.
„Zunächst werden wir elf Standorte als feste Abstellflächen im gesamten Stadtgebiet etablieren“, erklärt David Herz, Nahmobilitätskoordinator der Stadt. „Das Abstellen der Roller ist zwar auch weiterhin außerhalb dieser Flächen erlaubt, aber die Nutzenden dieser genießen zukünftig Vorteile.“
Die neuen Abstellflächen entsprechen der Größe eines PKW-Stellplatzes. Bürger*innen erkennen die Standorte leicht an zusätzlichen Schildern und Bodenmarkierungen. Das erklärte Ziel ist es, die öffentliche Wahrnehmung gezielt darauf zu lenken und dadurch die Nutzung zu erhöhen.
An den folgenden elf Standorten finden sich zukünftig E-Scooter-Abstellzonen:
Weitere Flächen können bei Bedarf folgen.
Das Vorgehen ist mit den Anbietern besprochen und fußt auf positiven Erfahrungen aus anderen Kommunen. Im direkten Umfeld der ausgewiesenen Zonen wird das Abstellen der E-Scooter außerdem nicht möglich sein, um einmal mehr die vorgesehenen Flächen zu favorisieren.
Die Stadt Recklinghausen investiert knapp 5.000 Euro für das Installieren dieser E-Scooter-Abstellflächen und folgt damit einem politischen Beschluss.
Serviceseite zur Meldung falsch abgestellter Scooter
Die Serviceseite zur Meldung falsch abgestellter E-Scooter bleibt auch weiterhin am Netz. Unter www.scooter-melden.de können Bürger*innen beim jeweiligen Betreiber das betroffene Fahrzeug mittels eines übersichtlichen Online-Formulars per Mobiltelefon anzeigen.
Pressefoto: Auch an der Ecke Kaiserwall und Erlbruch gibt es ab sofort eine ausgewiesene Parkfläche für E-Scooter. Foto: Stadt RE