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Titel
Alkoholkonsum an Rosenmontag: Stadt weist auf Jugendschutz hin
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Einleitung
An Rosenmontag, dieses Jahr am 20. Februar, geht es nicht nur rosig zu. Gerade Jugendliche können an diesem Tag oft nicht der Versuchung widerstehen und greifen zum Alkohol. Und das in übermäßigem Maße und oftmals mit unabsehbaren Folgen.
Haupttext


Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie warnt deshalb vor den Gefahren des Alkoholkonsums von Jugendlichen.

Das Jugendamt der Stadt Recklinghausen weist auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin und appelliert an Eltern, Gastronom*innen und Einzelhändler*innen, diese einzuhalten. Vorsorglich wird die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) zu Rosenmontag Unterkünfte zur Betreuung und Behandlung von betrunkenen Jugendlichen einrichten.

„Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Jugendlichen fehlt ein Enzym, was dazu führt, dass der Alkohol nur sehr langsam abgebaut wird. Schon geringe Mengen können Vergiftungserscheinungen hervorrufen und in der Folge zu Bewusstlosigkeit oder sogar zum Tod führen“, warnt Wolfgang Käber vom Kinder- und Jugendschutz. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind eindeutig: Alkohol darf nicht an unter 16-Jährige und Spirituosen sowie branntweinhaltige Getränke dürfen erst an über 18-Jährige verkauft werden.

Sollten alkoholisierte Kinder und Jugendliche an Rosenmontag aufgegriffen werden, werden sie in die Grundschule Hohenzollernstraße (Hohenzollernstraße 3, 45659 Recklinghausen) gebracht. Dort werden sie vom DRK und von zwei Mitarbeiter*innen des Jugendamtes betreut, bis sie von den Eltern abgeholt werden. Außerdem wird der Sanitätsdienst des DRK zusätzlich einen Versorgungspunkt in der Sporthalle des Gymnasiums Petrinum (Zugang über Sterngasse) einrichten. Dort werden ebenfalls zwei Mitarbeiter*innen des Jugendamts die Jugendlichen bis zur Abholung durch die Eltern mit betreuen.

Datum
20.02.2023


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