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Titel
Schöffenwahl 2023: Stadt Recklinghausen sucht Schöff*innen im allgemeinen Strafrecht
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Einleitung
Im ersten Halbjahr 2023 werden wieder bundesweit Schöff*innen gesucht.
Haupttext


Interessenten werden für die Amtszeit von fünf Jahren gewählt, die Amtsperiode beginnt in 2024 und endet 2028. Dafür werden in Recklinghausen insgesamt 64 interessierte Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Strafverfahren gegen Erwachsene und 62 interessierte Bürger*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit im Strafverfahren gegen Jugendliche gesucht, die am Amtsgericht Recklinghausen und am Landgericht Bochum als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. 

Der Rat der Stadt Recklinghausen schlägt mindestens doppelt so viele Personen vor, wie an Schöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöff*innen. 

Bewerben können sich Personen, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind Interessierte, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, welche zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, werden von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizeivollzugsbeamt*innen, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden.

Für das Amt eines*r Schöff*in sollten Interessierte über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Zudem werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen. Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden abgeleitet werden kann. Die Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht jedoch nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. 

Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse jeglicher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöff*innen sind mit den Berufsrichter*innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöff*innen kann niemand verurteilt werden. 

Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöff*innen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöff*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne belehrend aufzutreten, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf die Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Es wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (als Schöff*in gegen Erwachsene oder als Jugendschöff*in) bis zum 24. März 2023 beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Recklinghausen telefonisch unter 02361/50-1751 oder per E-Mail an wahlamt(at)recklinghausen.de. 

Die jeweiligen Formulare können von der Internetseite www.recklinghausen.de/buergerservice oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Datum
14.02.2023


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