Was gilt es zu tun, wenn Bürger*innen ihre deutschen Angehörigen in der Türkei nicht erreichen? Die Spendenbereitschaft ist groß, aber welche Organisationen nehmen Spenden zur Hilfe nach dem Erdbeben an? Wie sieht es mit Sachspenden aus? Auf diese und viele weitere Fragen gibt das Außenministerium nun Antworten.
Zu finden sind die Fragen und Antworten auf der folgenden Internetseite: Erdbeben in der Türkei und Syrien - FAQ - Auswärtiges Amt.
„Auch in Recklinghausen stehen wir in diesen schweren Stunden zusammen“, betont Bürgermeister Christoph Tesche. „Unsere Gedanken sind bei den Opfern und Angehörigen dieser verheerenden Naturkatastrophe. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass viele Menschen, die bei uns in Recklinghausen leben, in der Katastrophenregion ihre Wurzeln haben. Unsere Solidarität mit den Menschen in der Erdbebenregion können wir auch durch Spenden zum Ausdruck bringen.“ Möglichkeiten zur Spende finden sich ebenfalls auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Spendenkonto „Aktion Deutschland hilft“ und „Bündnis Entwicklung hilft“
Empfänger: BEH & ADH
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
Kreditinstitut: Commerzbank
Stichwort: Erdbeben Türkei & Syrien
Darüber hinaus wird das Ausländeramt der Stadt Recklinghausen eine Hotline einrichten für Angehörige und Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien. Diese ist ab Montag, 13. Februar, zu den Dienstzeiten unter Tel. 02361/50-2023 zu erreichen.
Verpflichtungserklärung
Für das Visumsverfahren zur Einreise nach Deutschland ist weiterhin eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz erforderlich. Die Beantragung kann derzeit für die vom Erdbeben betroffenen Angehörigen auch online erfolgen.
Hier geht es zur Verpflichtungserklärung.
Nach Prüfung der beigefügten Unterlagen erfolgt die Kontraktaufnahme durch die Ausländerbörde.