Erfahrungsgemäß folgt dann eine Vielzahl von telefonischen Anfragen, sodass die Erreichbarkeit der zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung eingeschränkt ist. Bürger*innen mit einem Anliegen sollten Verständnis dafür haben und versuchen, zu einem späteren Zeitpunkt die Mitarbeitenden zu erreichen. Darüber hinaus kann das Anliegen auch per E-Mail an veranlagung(at)recklinghausen.de mitgeteilt werden.
Wichtig: Änderungen, wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel oder Änderungen der Abfallbehälter, die nach dem 16. Dezember 2022 bekannt geworden sind, konnten nicht mehr für die Jahresbescheide 2023 berücksichtigt werden. Diese werden mit dem ersten Änderungsbescheid in der vierten Kalenderwoche versandt.
Eigentümerwechsel durch Grundstücksverkäufe hingegen können erst berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Mitteilung des Finanzamtes vorliegt. Abweichend davon haben Bürger*innen die Möglichkeit, der Fachabteilung eine Privatvereinbarung zuzusenden. Entsprechende Hinweise sind hier auf der städtischen Internetseite zu finden.