Wohnberechtigungsschein in Bürgerservice | Stadt Recklinghausen

Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie eine Wohnung suchen und über Einkommen verfügen, das unterhalb der maßgeblichen Grenzen liegt, können Sie von uns einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Dieser berechtigt Sie zu dem Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung), die grundsätzlich einer Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegt. Daher dürfen Sozialwohnungen nur an Wohnberechtigte zu einer preisgebundenen Miete (Kostenmiete) vermietet werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier

Ansprechpartner/innen
  • Herr Volker Penning (A - R)
    Telefon 02361/50-2583
    Stadthaus A, Raum 2.19
  • Frau Anja Wessel (S - Z)
    Telefon 02361/50-2582
    Stadthaus A, Raum 2.10
  • Herr Volker Schulz (Sachgebietsleiter)
    Telefon 02361/50-2570
    Stadthaus A, Raum 2.20
Sie suchen...
Dienstleistungen
Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt