Wenn Sie eine Wohnung suchen und über Einkommen verfügen, das unterhalb der maßgeblichen Grenzen liegt, können Sie von uns einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Dieser berechtigt Sie zu dem Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung), die grundsätzlich einer Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegt. Daher dürfen Sozialwohnungen nur an Wohnberechtigte zu einer preisgebundenen Miete (Kostenmiete) vermietet werden.
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