Dienstleistungen/Zuständigkeiten E-Rechnung - Einreichung von Rechnungen nach dem Standard XRechnung

Eine E-Rechnung sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen werden und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen können. Dies spart nicht nur dem Rechnungssteller das Porto für die Rechnung, sondern auch auf der Seite des Rechnungsempfängers Zeit und Aufwand bei der Erfassung und Bearbeitung.

Die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie EU 2014/55/EU wurde im ersten Schritt im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW) verankert und anschließend in der NRW-Verordnung zur E-Rechnung spezifiziert.

Eine Kurzübersicht sowie weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Webseiten der Landesverwaltung unter

https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/informationen-zur-e-rechnung-nrw

XRechnung als Standard für das Rechnungsportal

DIe Stadt Recklinghausen nutzt das Rechnungsportal des Landes als zentralen Eingangskanal für E-Rechnungen. Rechnungssteller können E-Rechnungen im Standard XRechnung über das Rechnungsportal des Landes NRW an die Stadt Recklinghausen übermitteln. Informationen zum Standard finden Sie hier.

Um das Rechnungsportal nutzen zu können, benötigen Sie einen Zugang. Diesen erhalten Sie nach Registrierung auf Seiten des Landesportals.

Aufruf des Portals:          https://erechnung.nrw

Leitweg-ID der Stadt:      055620032032-31003-86

E-Mail-Adresse:              eingang@erechnung.nrw

Bitte nutzen Sie bei der elektronischen Übermittlung Ihrer Rechnung unbedingt die Leitweg-ID der Stadtverwaltung. Ihre Rechnungen werden nur so über das Rechnungsportal der Stadtverwaltung zugewiesen und im weiteren Verlauf automatisch verarbeitet. Sie können die Rechnung über eine Software via Schnittstelle oder auch per E-Mail an die o.g. Adresse einreichen.

Informationen für Rechnungssteller zu Standards und Vorgehen finden Sie in den FAQs des Landes.

ZUGFeRD-Standard

Eine ZUGFeRD Rechnung wird nur durch das Rechnungsportal angenommen, sofern sie dem Profil XRechnung des ZUGFeRD Standards 2.2 entspricht. Ob eine ZUGFeRD Datei eine XRechnung ist, wird über Profile festgelegt, z.B. XRechnung-Profil. Im Rechnungsportal NRW werden nur rein strukturierte XML-Rechnungsdaten akzeptiert. ZUGFeRD ermöglicht auch die Erstellung einer Rechnung ohne die begleitende PDF-Datei, d. h. ZUGFeRD ermöglicht es Ihnen, eine rein strukturierte XML-Rechnung im Portal einzureichen. Damit erfüllt ZUGFeRD nationale Geschäftsregeln sowie Anforderungen der öffentlichen Verwaltung und somit auch die Vorgaben durch das E-Rechnungsgesetz in Deutschland. Voraussetzung für die Zustellung der Rechnung ist natürlich auch, dass alle rechnungs- und profilrelevanten Daten enthalten sind.

Rechnung per E-Mail

Sofern Sie Ihre Rechnung nicht über das Rechnungsportal einreichen können, ist es ebenfalls möglich, diese direkt per E-Mail an rechnungseingang@recklinghausen.de zu übersenden. Bitte beachten Sie, die im Rahmen Ihres Auftrags mitgeteilten Informationen zur Ansprechperson, dem beauftragenden Fachbereich und/oder ausgwiesenen Auftragsnummern anzugeben, um eine Zuordnung der Rechnung hausintern zu ermöglichen.

Ansprechperson für technische Fragestellungen

Haben Sie als Rechnungssteller Schwierigkeiten bei der Nutzung des E-Rechnungsportals NRW, melden Sie sich bitte bei der folgenden Support-Mail-Adresse: e-rechnung@d-nrw.de.

Die Support-Adresse wird innerhalb der üblichen Bürozeiten (Mo-Fr in der Zeit von 8-16 Uhr) überwacht und Ihre Anfrage zeitnah beantwortet. Bitte denken Sie daran Screenshots mitzuschicken.

Bitte beachten Sie, dass der Support keine inhaltlichen Fragen zur Rechnungsstellung beantworten kann (also z. B. wie ein Feld auszufüllen ist oder ob ein Sachverhalt gesondert zu erwähnen ist) – hierzu nehmen Sie bitte direkt Kontakt zum Rechnungsempfänger auf.
 
Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen zur Rechnungsstellung

Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zum direkten Rechnungsempfänger bei der Stadtverwaltung auf, wenn Sie inhaltliche Fragen zur Rechnungsstellung im Format XRechnung haben (z. B. um zu klären, wie ein Feld auszufüllen ist oder ob ein Sachverhalt gesondert zu erwähnen ist).

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Die Stadtverwaltung Recklinghausen erbringt in ihren Fachbereichen zahlreiche Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. In der nebenstehenden Übersicht haben Sie alle Dienstleistungen auf einen Blick. Gerne können Sie aber auch die Suche nutzen, um noch schneller zu der gewünschten Dienstleistung zu kommen.
Öffnungszeiten & Kontakt

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag 8 bis 13 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Dienstag: Nach Vereinbarung

 

Das Bürgerbüro im Stadthaus A hat geöffnet:

  • Montag und Mittwoch: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 17.30 Uhr)
  • Freitag: 8 bis 13 Uhr
  • Samstag (nur mit Termin): 9.30 bis 12.30 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten

Einen Überblick über alle Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Recklinghausen erhalten Sie hier: Kontakt