Eine E-Rechnung sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen werden und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen können. Dies spart nicht nur dem Rechnungssteller das Porto für die Rechnung, sondern auch auf der Seite des Rechnungsempfängers Zeit und Aufwand bei der Erfassung und Bearbeitung.
Die Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie EU 2014/55/EU wurde im ersten Schritt im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW) verankert und anschließend in der NRW-Verordnung zur E-Rechnung spezifiziert.
Eine Kurzübersicht sowie weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Webseiten der Landesverwaltung unter
https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/informationen-zur-e-rechnung-nrw
XRechnung als Standard für das Rechnungsportal
DIe Stadt Recklinghausen nutzt das Rechnungsportal des Landes als zentralen Eingangskanal für E-Rechnungen. Rechnungssteller können E-Rechnungen im Standard XRechnung über das Rechnungsportal des Landes NRW an die Stadt Recklinghausen übermitteln. Informationen zum Standard finden Sie hier.
Um das Rechnungsportal nutzen zu können, benötigen Sie einen Zugang. Diesen erhalten Sie nach Registrierung auf Seiten des Landesportals.
Aufruf des Portals: https://erechnung.nrw
Leitweg-ID der Stadt: 055620032032-31003-86
E-Mail-Adresse: eingang@erechnung.nrw
Bitte nutzen Sie bei der elektronischen Übermittlung Ihrer Rechnung unbedingt die Leitweg-ID der Stadtverwaltung. Ihre Rechnungen werden nur so über das Rechnungsportal der Stadtverwaltung zugewiesen und im weiteren Verlauf automatisch verarbeitet. Sie können die Rechnung über eine Software via Schnittstelle oder auch per E-Mail an die o.g. Adresse einreichen.
Informationen für Rechnungssteller zu Standards und Vorgehen finden Sie in den FAQs des Landes.
ZUGFeRD-Standard
Eine ZUGFeRD Rechnung wird nur durch das Rechnungsportal angenommen, sofern sie dem Profil XRechnung des ZUGFeRD Standards 2.2 entspricht. Ob eine ZUGFeRD Datei eine XRechnung ist, wird über Profile festgelegt, z.B. XRechnung-Profil. Im Rechnungsportal NRW werden nur rein strukturierte XML-Rechnungsdaten akzeptiert. ZUGFeRD ermöglicht auch die Erstellung einer Rechnung ohne die begleitende PDF-Datei, d. h. ZUGFeRD ermöglicht es Ihnen, eine rein strukturierte XML-Rechnung im Portal einzureichen. Damit erfüllt ZUGFeRD nationale Geschäftsregeln sowie Anforderungen der öffentlichen Verwaltung und somit auch die Vorgaben durch das E-Rechnungsgesetz in Deutschland. Voraussetzung für die Zustellung der Rechnung ist natürlich auch, dass alle rechnungs- und profilrelevanten Daten enthalten sind.
Rechnung per E-Mail
Sofern Sie Ihre Rechnung nicht über das Rechnungsportal einreichen können, ist es ebenfalls möglich, diese direkt per E-Mail an rechnungseingang@recklinghausen.de zu übersenden. Bitte beachten Sie, die im Rahmen Ihres Auftrags mitgeteilten Informationen zur Ansprechperson, dem beauftragenden Fachbereich und/oder ausgwiesenen Auftragsnummern anzugeben, um eine Zuordnung der Rechnung hausintern zu ermöglichen.
Ansprechperson für technische Fragestellungen
Haben Sie als Rechnungssteller Schwierigkeiten bei der Nutzung des E-Rechnungsportals NRW, melden Sie sich bitte bei der folgenden Support-Mail-Adresse: e-rechnung@d-nrw.de.
Die Support-Adresse wird innerhalb der üblichen Bürozeiten (Mo-Fr in der Zeit von 8-16 Uhr) überwacht und Ihre Anfrage zeitnah beantwortet. Bitte denken Sie daran Screenshots mitzuschicken.
Bitte beachten Sie, dass der Support keine inhaltlichen Fragen zur Rechnungsstellung beantworten kann (also z. B. wie ein Feld auszufüllen ist oder ob ein Sachverhalt gesondert zu erwähnen ist) – hierzu nehmen Sie bitte direkt Kontakt zum Rechnungsempfänger auf.
Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen zur Rechnungsstellung
Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zum direkten Rechnungsempfänger bei der Stadtverwaltung auf, wenn Sie inhaltliche Fragen zur Rechnungsstellung im Format XRechnung haben (z. B. um zu klären, wie ein Feld auszufüllen ist oder ob ein Sachverhalt gesondert zu erwähnen ist).