Aktuelles Recklinghausen

Titel
Auszeichnung für besondere integrationsfördernde Leistungen 2023
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Einleitung
Die Stadt Recklinghausen hat es sich zur ständigen Aufgabe gemacht, die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu fördern. Dazu gehört auch die Auszeichnung für besondere integrationsfördernde Leistungen von Bürger*innen.
Haupttext


In den vergangenen Jahren sind viele Maßnahmen in Recklinghausen getroffen worden, welche Barrieren für die Mitmenschen mit Handicap verringert haben und die Inklusion als selbstverständlich gemacht haben. Allein durch die zahlreiche, oftmals unbemerkte Unterstützung vieler Menschen in Vereinen und Organisationen, ist es möglich gemacht worden, dass sich Menschen mit Behinderung angenommen und wertgeschätzt fühlen.

Diese ehrenamtliche Arbeit würdigt die Stadt gemeinsam mit dem Rat und der Ratskommission für Menschen mit Behinderung durch die Auszeichnung mit einer Urkunde.

Noch bis zum 15. September 2023 können Bürger*innen

·         Einzelpersonen,

·         Personengruppen, Institutionen und Verbände oder 

·         Firmen und Gewerbetreibende 

vorschlagen, die sich dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben teilnehmen oder ihre Freizeit gestalten können. Dabei kann es sich um integrative Projekte, die behindertengerechte Ausstattung von Gebäuden oder sonstige Aktivitäten für Menschen mit Behinderung handeln.

Vorschläge können per Post an folgende Adresse der Geschäftsstelle der Ratskommission für Menschen mit Behinderung

Stadt Recklinghausen
Fachbereich Soziales und Wohnen
Barbara Ehnert
45655 Recklinghausen

oder per E-Mail an: barbara.ehnert(at)recklinghausen.de

unter Angabe der eigenen Adresse und Telefonnummer, der Adresse der*des Auszuzeichnenden und der Begründung des Vorschlages eingereicht werden.

Über die Vergabe der Auszeichnung entscheidet unter dem Vorsitz des Bürgermeisters eine Jury aus Mitgliedern der Ratskommission für Menschen mit Behinderung und der örtlichen Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung.

Weitere Hinweise:

Es muss sich um ein Engagement handeln, das nicht geschäftliche Eigeninteressen verfolgt, sondern in erster Linie den Betroffenen dient. Es ist zulässig sich selbst vorzuschlagen. Der Anlass darf, wenn die Urkunde verliehen wird, nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Zudem darf es sich nicht um ein einmaliges Ereignis handeln.

Für Rückfragen steht die Referentin für Behindertenangelegenheiten, Barbara Ehnert, unter der Telefonnummer 02361/50-1105 zur Verfügung.

Datum
05.06.2023


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