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Bürgermeister Christoph Tesche

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Aktuelles Recklinghausen

Titel
Neu-Bewertung der Grundstücke durch das Finanzamt
Bild
Rathaus
Einleitung
Das Finanzamt ermittelt die Werte aller Grundstücke neu und erlässt einen neuen Grundsteuermessbescheid. Deshalb erhalten alle Grundstückseigentümer*innen ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Haupttext


Zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstückseigentümer*innen online unter www.elster.de die erforderlichen Angaben eingeben.

Die Stadt Recklinghausen wird dann ab dem 1. Januar 2025 auf Grundlage der neuen Messbescheide die Grundbesitzabgabenbescheide erstellen. Bis zum 31. Dezember 2024 werden noch die bisherigen Daten für die Grundsteuer angewandt.

Reform der Grundsteuer und weitere Informationen

Zum Hintergrund: Mit der Neubewertung der Grundstücke wird der Beschluss des Bundestags vom 26. November 2019 umgesetzt, der auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 eine Reform der Grundsteuer beschlossen hatte.

Informationen zur Grundsteuerreform allgemein und zu einzelnen Daten, die die Grundstückseigentümer*innen dem Finanzamt mitteilen müssen, finden Sie unter:

· www.grundsteuerreform.de (Internetseite des Bundes und der Länder mit allgemeinen Informationen und Links zu den relevanten Seiten der Länder)

· www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform (Grundsteuerportal NRW mit allgemeinen Informationen)

· www.boris.nrw.de (Bodenrichtwerte und Grundstückswerte)

· https://grundsteuer-geodaten.nrw.de (Bodenrichtwerte und Grundstückswerte)

· www.elster.de (Eingabe der Daten)

Ansprechpartner*in für Rückfragen: das Finanzamt

Bei Fragen zu den erforderlichen Angaben oder der Eingabe hilft das Finanzamt Recklinghausen weiter. Dazu ist die telefonische Hotline 02361/5831959 eingerichtet worden, welche montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr erreichbar ist. 

Datum
01.07.2022


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