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Titel
Stadt Recklinghausen bietet Förderprogramm zur Dachbegrünung an
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Rathaus
Einleitung
Grüner wird’s nicht? Doch, denn die Stadt Recklinghausen bietet im Rahmen des Landessonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ ein Förderprogramm für Dachbegrünungen an.
Haupttext


Sowohl private Personen als auch Unternehmen können ab sofort davon profitieren.

„Unser Ziel ist es, einen Anreiz zu schaffen, Flachdächer und flachgeneigte Dächer zu begrünen und so umzuwandeln, dass diese beispielsweise Insekten und anderen Tieren einen Lebensraum bieten“, sagt Bürgermeister Christoph Tesche. „Gleichzeitig wappnen wir uns mit geringem Aufwand gegen die Folgen des Klimawandels, die uns immer wieder zeigen, dass wir handeln müssen – und das besser heute als morgen. Mit dem Förderprogramm leisten wir einen weiteren kreativen und sinnvollen Lösungsansatz.“

Voraussetzung für die Förderung
Aber ist das eigene Dach überhaupt geeignet? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ab einer Fläche von 15 Quadratmetern auf einem mindestens fünf Jahre alten Gebäude, das eine Substratschicht (der eigentliche Nährboden für Pflanzen) von zehn Zentimetern aufweist, kann eine Förderung beantragt werden. Einzelne Förderungen sind nach Genehmigung begrenzt auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 1.000 Euro je Antrag. Für das Jahr 2021 steht eine Gesamtfördersumme in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Recklinghäuser Grundstückseigentümer*innen, aber auch Mieter*innen mit schriftlicher Einverständniserklärung der*des Eigentümer*in.

Auch das Gründachkataster kann bei einer Abwägung und ersten Einschätzung weiterhelfen. Hier können Bürger*innen prüfen, wie hoch die Eignung ihres Gebäudes für ein Gründach ist. Durch Einfärbung der Dachflächen ist nicht nur erkennbar, wie gut sich ein Gebäude eignet, sondern über eine Detailanalyse können auch die eingesparte Abwassermenge, die CO2-Absorption und der gehaltene Feinstaub pro Jahr geschätzt werden. Mehr: https://www.solare-stadt.de/_frame/?viewer=rvr_rbz_muenster_gruen&lat=51.6047621384&lon=7.2133711106

Begrünte Haltestellendächer
Die Stadtverwaltung geht mit gutem Beispiel voran: So bieten drei Haltestellen ab sofort ein grünes Dach und damit Insekten auch im städtischen Gebiet ein ökologisches und sicheres Zuhause. Ziel ist es, den Erhalt der Wildbienen zu fördern. Bepflanzt wurden zunächst die Fahrgastunterstände an den Haltestellen Ruhrfestspielhaus (Cäcilienhöhe), Ruhrfestspielhaus (Otto-Burrmeister-Allee) und Vockeradtstraße. 

Vorteile Gründach
Ein grünes Hausdach ist nicht nur optisch ein Blickfang, sondern schafft eine Vielzahl positiver Effekte für Gebäude, Mensch und Umwelt. So schützt der Begrünungsaufbau die Dachabdichtung vor Witterungseinflüssen und kann somit die Lebensdauer der Abdichtung verdoppeln. Die Begrünung fungiert als Dämmung im Winter vor Kälte und dient im Sommer als Hitzeschutz. Ein weiterer Vorteil ist die Schaffung wichtiger Ersatzlebensräume und Trittsteinbiotope für Tiere und Pflanzen. Durch die Vegetation können – je nach Schichtaufbau – große Mengen CO2 und Staub reduziert werden.

Gründächer sind darüber hinaus dazu geeignet, als Maßnahme gegen die Überhitzung im Innenstadtbereich stattdessen zur Kühlung beizutragen und bei Starkregen Überschwemmungen zu reduzieren. Je nach Begrünungsart können bis zu 80 Prozent des Jahresniederschlags zurückgehalten werden. Das hilft der Verdunstung und im Sommer zur Kühlung.

„Wir erhoffen uns durch die Auslobung einer Prämie, deutlich mehr Menschen von einer Dachbegrünung zu überzeugen“, sagt Lena Germscheid, Klimaanpassungsmanagerin.

Antragstellung
Interessierte können ihre Anträge an den Fachbereich Planen, Umwelt, Bauen – Abteilung Umwelt und Klima – im Technischen Rathaus, Westring 51, unter Verwendung des Vordrucks „Förderantrag für Dachbegrünungen“ richten oder per E-Mail an klima(at)recklinghausen.de senden. Der Förderantrag sowie die Förderrichtlinien und weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter www.recklinghausen.de/dachbegruenung zu finden.

Hinweis: Die Umgestaltungsmaßnahmen sind grundsätzlich erst nach einer Förderzusage förderfähig. Bedeutet, ein Kauf/eine Auftragserteilung darf erst nach erteilter Förderzusage erfolgen.

 

Datum
03.08.2021


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