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Titel
Neue Gewässerunterhaltungsgebühr – Erklärungsbögen an Grundstückseigentümer
Bild
Karte RVR: Gewässer in Recklinghausen
Einleitung
Die Arbeiten zur Pflege und Unterhaltung der natürlichen Gewässer sind bislang aus dem allgemeinen Haushalt finanziert worden. Weil aber einige Schmutzwasserläufe in saubere, natürliche Gewässer umgewandelt worden sind und künftig auch weitere renaturiert werden, steigen die Kosten zur Gewässerunterhaltung immer mehr an.
Haupttext


Diese Kosten kann Recklinghausen als Stadt mit einem Haushaltssanierungsplan langfristig nicht mehr tragen. Deshalb werden die Ratsgremien im Herbst 2014 über die Einführung einer neuen Gebühr im nächsten Jahr beraten und entscheiden: die Gewässerunterhaltungsgebühr.

Die Grundstückseigentümer erhalten daher mit den Grundbesitz-Abgabenbescheiden im Januar 2014 einen Erklärungsbogen zur Ermittlung der Flächen für eine mögliche neue Gebühr. In dem Erklärungsbogen werden die Grundstückseigentümer auch umfassend über die neue Gebühr informiert.

„Die neue Gebühr würde die Pflege und Unterhaltung der natürlichen Gewässer in Recklinghausen sichern, so bedauerlich ihre Einführung für den Einzelnen auch wäre“, sagt Bürgermeister Wolfgang Pantförder. „Wir haben viele Bäche und Gräben in unserer Stadt, die das Niederschlagswasser ableiten. Deshalb kommen diese Arbeiten nicht nur den direkten Uferanliegern zugute, sondern allen Grundstückseigentümern im Stadtgebiet.“ Als Grundstückseigentümerin werde natürlich auch die Stadt Recklinghausen zur Gewässerunterhaltung herangezogen.

Die Umwandlung in natürliche Gewässer schreiben die EU-Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen vor. Die Schmutzwasserläufe, die renaturiert worden sind, waren zuvor technisch ausgebaut und mit einer Betonsohle versehen, um dort auch Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie ein- und ableiten zu können. „Die Unterhaltung dieser Gewässer konnte bisher durch die Abwassergebühr finanziert werden“, erklärt der Technische Beigeordnete Dietmar Schwetlick. „Das ist durch deren Renaturierung nun nicht mehr möglich.“

Wichtig: Im Erklärungsbogen, der jetzt verschickt wird, geht es also erst einmal nur um die Information über eine mögliche neue Gebühr und um Angaben über die Grundstücksflächen.

Hintergrund: Natürliche Gewässer in Recklinghausen

In Recklinghausen gibt es eine Vielzahl von Bächen und Gräben, also Gewässer, wie die Wambecke in Stuckenbusch, der Quellbach in Röllinghausen, der Bärenbach in König-Ludwig, der Grullbach in Hochlarmark, der Burggraben in Speckhorn, der Bruchgraben in Essel oder der Oberlauf des Suderwicher Baches. „Diese Gewässer und ihre Nebenläufe sorgen dafür, dass die auf das Stadtgebiet niedergehenden Regenfälle abfließen können, ohne größeren Schaden anzurichten“, sagt Franz-Josef Knoblauch, stellvertretender Fachbereichsleiter Ingenieurwesen.

Das gilt auch für Regenwasser, das von befestigten Flächen über die Kanalisation abgeleitet wird. Wenn es stark regnet, wird an verschiedenen Stellen in Recklinghausen dieses Wasser vorgereinigt und aus der Kanalisation in die Gewässer abgeleitet. Solche Ableitungen in Gewässer erfolgen unter anderem durch Regenwasserbehandlungsanlagen in Suderwich, Essel, Speckhorn, Hochlar, Hillerheide und Grullbad.

Der Abfluss im Gewässer kann nur dann jederzeit gewährleistet sein, wenn folgende Aufgaben durchgeführt werden: Uferböschungen mähen, Sträucher, Hecken und Bäume im Uferbereich zurückschneiden, Abflusshindernisse wie Müll und Laubansammlungen beseitigen sowie Sand- und Bodenablagerungen aus der Gewässersohle, dem Grund des Gewässers, entfernen.

Unterhaltungsträger und Kostenkalkulationen

Die Unterhaltungsarbeiten werden von vier Trägern durchgeführt: dem Wasser- und Bodenverband Marl-Ost, dem Wasser- und Bodenverband Dattelner Mühlenbach, der Emschergenossenschaft und der Stadt Recklinghausen.

Eine genaue Kalkulation – und deshalb auch Beurteilung – der Gebühren kann erst erfolgen, wenn die Daten der Grundstückseigentümer vorliegen. Eine grobe Vorabkalkulation ergibt für einen Musterhaushalt mit 130 Quadratmetern versiegelter Fläche und 370 Quadratmetern Garten je nach Gebiet des Grundstücks eine Jahresgebühr von bis circa fünf Euro. Über die genaue Höhe der Gebühr wird der Rat dann entscheiden.

„Nach derzeitiger Schätzung betragen die Kosten für die Unterhaltung der natürlichen Gewässer circa 480.000 Euro jährlich“, sagt Knoblauch. „Diese Kosten steigen künftig, da weitere Gewässer renaturiert werden. Bei einer Umlage dieser Kosten auf alle Grundstückseigentümer hat die Stadt einen Eigenanteil von circa 250.000 Euro jährlich für ihre eigenen Grundstücke wie öffentliche Gebäude, Straßen, Parkanlagen und Sportplätze zu tragen.“ Die restlichen Kosten werden durch alle anderen Grundstückseigentümer finanziert.

Weitere Informationen

Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner für Fragen von Grundstückseigentümern sind im Erklärungsbogen enthalten. Informationen gibt es auch im Internet unter www.recklinghausen.de/gewaesserschutz.

Lesen Sie hier eine aktuelle Pressemitteilung zu Rückmeldungen zur Gewässerunterhaltungsgebühr.

Weitere Informationen:
Datum
18.02.2014


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