Damit die große Menge an Laub besser bewältigt werden kann, unterstützen bis voraussichtlich Ende November zehn zusätzliche Laubkehrer*innen die Mitarbeitenden die KSR. So werden Straßen und Wege vom Herbstlaub befreit, um die Sicherheit der Bürger*innen zu gewähren. Dabei kommen verschiedene Kehrmaschinen, Laubsaugwagen, Kleinlastkraftwagen und Laubblasgeräte zum Einsatz. So soll vor allem die Situation in Gebieten entspannt werden, in denen bekanntlich große Laubmengen anfallen. Die Tonnen werden in der Regel zweimal die Woche geleert.
„Neben den mehr als tausend Tonnen Laub, die die KSR jährlich von öffentlichen Plätzen und Straßen entfernen, gibt es auch öffentliche Wege, für deren Reinigung die Anliegerinnen und Anlieger selbst verantwortlich sind“, erklärt KSR-Koordinator Karsten Wasmus.
Anlieger*innen sind dazu verpflichtet, Gehwege der Reinigungsklasse 0 und 1 selbst zu reinigen, unabhängig davon, ob das Laub vom städtischen Baumbestand, dem Nachbarn oder dem eigenen Grundstück stammt. Zu dieser Reinigungsklasse gehören beispielsweise Anlieger- und Spielstraßen, auf denen die KSR nicht reinigen.
Hinweis: An Straßen mit der Reinigungsklasse 2 und 3 können auch transparente Laubsäcke an den Gehwegrand gestellt werden. Die Abholung der Säcke ist schriftlich bei den KSR unter der Mailadesse KSRKoordination(at)recklinghausen.de zu beauftragen. Jede Abholung muss einzeln beauftragt werden. Im Gebührenbescheid der Stadt finden sich die entsprechenden Reinigungsklassen für die Bürger*innen.
Außerdem hat die KSR einige Tipps zur Nutzung von Gartenlaub:
Das Entsorgen privater Abfälle und Laub aus dem Garten in den städtischen Laubcontainern und in den Grünabfallbehältern an Schulen und Friedhöfen ist nicht erlaubt. Auch das Fegen von Laub in die Straßenrinne ist untersagt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Kontakt:
Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR)
Beckbruchweg 33, 45659 Recklinghausen
Telefon: 02361/50-2870
Straßenreinigung: Telefon 02361/50-2860,-2856
Containerdienst: Telefon 02361/50-2868, -2860
Abfallberatung: Telefon 02361/50-2857, -2865
Informationen zur Straßenreinigung gibt es in der angehängten Anlage 1 zur Satzung der Stadt Recklinghausen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 26.11.2019
und die Standplätze der Laubtonnen gibt es hier
Hinweis: Die Laubtonnen können entsprechend der anfallenden Laubmenge den Standort wechseln. Informationen dazu finden Sie in der ständig aktualisierten Laubtonnenliste.