Aktuelles Recklinghausen

Neu ist, dass der Jahresbescheid erstmalig die Grundstücksart ausweist, die die Höhe des Grundsteuerhebesatzes bemisst. Dem zugrunde liegt die Grundsteuerreform des Bundes. Die Grundstücksart ist vom Finanzamt Recklinghausen festgelegt und kann von der Stadt Recklinghausen nicht geändert werden. Sollte bei Bürger*innen der Eindruck entstehen, dass die Grundstücksart nicht korrekt ist, sollten sie Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen.
Ebenso wenig kann die Stadtverwaltung Auskünfte zur Höhe oder der Berechnung des Grundsteuerwertes sowie des Grundsteuermessbetrages machen. Einzelheiten sind den jeweiligen Bescheiden des Finanzamtes Recklinghausen zu entnehmen. Auch hier ist Ansprechpartner das Finanzamt.
Für alle anderen Fragen kann wie jedes Jahr die Stadtverwaltung kontaktiert werden. Erfahrungsgemäß folgt in dieser Zeit eine Vielzahl von telefonischen Anfragen, sodass die Erreichbarkeit der zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung eingeschränkt ist. In diesem Falle können die Bürger*innen versuchen, die Mitarbeitenden zu einem späteren Zeitpunkt zu erreichen. Darüber hinaus kann das Anliegen auch per E-Mail an veranlagung(at)recklinghausen.de mitgeteilt werden.
Sofern Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Änderungen der Abfallbehälter oder ähnliches bis Anfang Dezember 2024 mitgeteilt worden sind, sind diese in den Jahresbescheiden berücksichtigt. Für später mitgeteilte Änderungen werden in Kürze entsprechende Änderungsbescheide versandt.
Informationen zu den Grundbesitzabgaben gibt es auch unter www.recklinghausen.de/grundbesitzabgaben.