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Titel
Bahnunglück: Kein Fehlverhalten der Rettungskräfte während des Einsatzes
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Die Stadt bezieht zur Berichterstattung über das Bahnunglück Stellung.
Einleitung
Der tragische Zugunfall vom 2. Februar 2023 in Recklinghausen, bei dem ein Kind zu Tode kam und ein weiterer Junge schwer verletzt wurde, erfährt derzeit ein großes Interesse durch die öffentliche Berichterstattung in den Medien. In mehreren Artikeln aus März 2024 werden schwerwiegende Vorwürfe ...
Haupttext


... hinsichtlich des Einsatzablaufes und nachgelagerter Geschehnisse gegen einzelne Beteiligte erhoben. Dazu beziehen Stadt und Kreis nun Stellung. Grundlage sind eigene Prüfungen, aber auch die Erkenntnisse externer Fachleute.

In mehreren Artikeln aus März 2024 werden schwerwiegende Vorwürfe hinsichtlich des Einsatzablaufes und nachgelagerter Geschehnisse gegen einzelne Beteiligte erhoben.

Auf Empfehlung des NRW-Innenministeriums wurde Albrecht Broemme, über viele Jahre Leiter der Berliner Feuerwehr und Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), hinzugezogen. Zugleich wird um Verständnis gebeten, dass im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht alle Details des Geschehensablaufes in diese Stellungnahme aufgenommen werden können. 

Der Rettungseinsatz

Der Zugunfall war kein einfacher und vor allem auch ein sehr belastender Einsatz für alle beteiligten Personen. Widrige Umstände wie Dunkelheit, Wind und Regen erschwerten das sich dynamisch entwickelnde Geschehen zusätzlich. Mit dem Wissen von heute, lässt sich im Rückblick Optimierungsbedarf in Bezug auf Meldewege feststellen, der bereits aufgearbeitet wurde und in zukünftigen Einsätzen Berücksichtigung finden wird. Jedoch ist – entgegen veröffentlichter Darstellungen – aufgrund der am 2. Februar 2023 während des Einsatzes bekannten Informationen kein Fehlverhalten der Rettungskräfte festzustellen. Diese Einschätzung von Stadt und Kreis teilt auch Albrecht Broemme.

Unter Berücksichtigung aller Aspekte der intensiven internen und externen Untersuchung des Einsatzes sowie der weiteren Vorwürfe im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es auch für die in einem Zeitungskommentar geforderte sofortige Suspendierung von Ekkehard Grunwald (Erster Beigeordneter der Stadt Recklinghausen), Thorsten Schild (Leiter Feuerwehr Recklinghausen) und den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Kreises Recklinghausen keine Grundlage.

Ablauf des Rettungseinsatzes

  • Auf Grundlage einer Meldung der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn (DB) wurden um 18:11 Uhr der Rüstzug Hauptwache sowie zwei Rettungswagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug der Feuerwehr zum Bahnübergang an der Hubertusstraße alarmiert. Gegenstand der Mitteilung der Deutschen Bahn war ein Verdacht auf Personenunfall mit der Ortsangabe 100 Meter nördlich (in Richtung Hauptbahnhof) des Bahnüberganges.

  • Es handelt sich um ein übliches Vorgehen, mit der Suche möglicher verunfallter Personen am Ort der Kollision zu beginnen, da sie in der Regel dort aufgefunden werden. Dies bestätigt die Stellungnahme des Experten Albrecht Broemme. Beim Eintreffen der Feuerwehr war bereits die Bundespolizei vor Ort und zwei Beamt*innen der Bundespolizei auf den Gleisen, Richtung Süden ca. 150 Meter entfernt. Der Einsatz wurde mit einer für die Einsatzmeldung ausreichenden und üblichen Anzahl an Einsatzkräften (16) entsprechend der Vorgaben der Alarm- und Ausrückordnung begonnen.

  • Nach Vorliegen des von der DB-Notfallleitstelle um 18:21 Uhr versandten Sperrfaxes und der damit einhergehenden Freigabe der Strecke zum Begehen, wurden die Feuerwehrkräfte unmittelbar entsprechend der Meldung Richtung Norden (in Richtung Hauptbahnhof) zur Erkundung geschickt. Es wurde Beleuchtung in beide Richtungen aufgebaut. Die Feuerwehr wirkte mit weiteren Kräften der Bundes- und Landespolizei zusammen, insbesondere bei der Suche nach der Unfallstelle und möglichen Unfallbeteiligten.
     
  • Die Feuerwehrkräfte, welche mit Hochdruck zur Erkundung vorgegangen waren, gaben gegen 18:30 Uhr die Rückmeldung an die Einsatzleitung, dass ca. 400 Meter Richtung Norden keine Feststellung zu machen ist. Ebenso kam die Rückmeldung der Bundespolizei, dass sie ca. 500 Meter Richtung Süden abgesucht habe und dort auch nichts finden konnte. 
  • Es wurden alle in Betracht kommenden einsatztaktischen Maßnahmen geprüft. Der Start eines Polizeihubschraubers war wetterbedingt nicht möglich. So wurde um 18:25 Uhr eine Feuerwehrdrohne des Löschzugs Speckhorn mit Scheinwerfer, Kamera und Wärmebildkamera angefordert. Nach Sperrung des Luftraumes um 18:50 Uhr wurde die Drohne zweimal eingesetzt. Sie konnte im abgesuchten Bereich nördlich und südlich des Bahnübergangs aber keine vermissten Personen aufspüren.

  • Um 18:42 Uhr wurde ein Rettungswagen mit der Bundespolizei zum Ostbahnhof/Dahlienweg geschickt, um dort zu erkunden und den möglicherweise unter Schock stehenden Lokführer zu versorgen.

  • Nachdem die Einsatzleitung die Mitteilung erhalten hatte, dass ein Kind am Zug gefunden wurde, wurde sofort die Verlegung des Einsatzortes von der Hubertusstraße zum Dahlienweg (rund eineinhalb Kilometer entfernt) veranlasst und alle Rettungskräfte und Rettungsmittel dorthin verlegt. Unter anderem musste die bereits installierte Beleuchtung abgebaut und verladen werden. Die Erstversorgung der verunfallten Kinder war durch die vor Ort bereits angekommenen Rettungssanitäter*innen und Notfallsanitäter*innen gewährleistet. Ferner wurden sofort ein weiterer Rettungswagen sowie der Notarzt von der Hubertusstraße aus zu dieser Einsatzstelle geschickt. In der Zwischenzeit entdeckten die Einsatzkräfte am Ostbahnhof ein zweites Kind.

  • Die Erstversorgung der unfallbeteiligten Kinder erfolgte in schwer zugänglichem Gelände unter Einsatz der vorhandenen Mittel und Einsatzkräfte.

  • Nach den vorliegenden Einsatzprotokollen bewerten Stadt und Kreis die medizinische Versorgung an der Unglücksstelle gänzlich anders als in der Berichterstattung dargestellt. Der Notarzt vor Ort entscheidet als medizinischer Einsatzleiter über das rettungsdienstliche Vorgehen. Er ordnet konkrete Maßnahmen an und teilt Rettungssanitäter*innen und Notfallsanitäter*innen ein. Alle notwendigen Hilfsmittel – dazu gehört auch Sauerstoff – standen zur Verfügung, nicht zuletzt, weil auch das Notarzt-Einsatzfahrzeug mit medizinischem Equipment ausgerüstet ist.

  • Die Sanitäter*innen konnten bei einem der beiden Jungen keine Vitalzeichen feststellen und baten den Notarzt, das Kind zu untersuchen und seinen Zustand zu beurteilen. Der Notarzt stellte einen Atem- und Kreislaufstillstand fest. Auch im Rahmen der nachträglichen Beurteilung wurde festgestellt, dass dieser Junge bereits durch den Zusammenstoß tödliche Verletzungen erlitten hat. 
  • Das andere Kind wurde vor Ort unter verantwortlicher Leitung des Notarztes versorgt und anschließend in eine Kinderklinik gebracht. 
     

Aufbereitung des Einsatzgeschehens und Prüfung der Vorwürfe des Notarztes

Eine Nachbesprechung fand direkt im Anschluss an den Einsatz am selben Abend statt. Wie bei der Feuerwehr üblich, werden dazu keine gesonderten Einladungen ausgesprochen; vielmehr ist den Einsatzkräften bekannt, dass sie nach Ende eines derart komplexen und belastenden Einsatzes noch einmal zusammenkommen. Der Notarzt hatte bereits zuvor nach Übergabe des verletzten Kindes seine Schicht ohne Rücksprache beendet.

Aufgrund der Hinweise des Notarztes mit einer E-Mail vom 8. Februar 2023, in der dieser insbesondere strafrechtlich relevante und schwerwiegende Anschuldigungen in Bezug auf den Tod eines Kindes gegen andere Einsatzkräfte in den Raum stellte, fand bereits wenige Tage nach dem Einsatz eine umfangreiche Aufarbeitung des Ablaufs und vor allem der medizinisch-rettungsdienstlichen Versorgung statt. Dazu wurden alle Dokumentationen geprüft und Gespräche mit Beteiligten des Einsatzes geführt, die an der Erstversorgung der Kinder beteiligt waren. Die umfassende Bewertung des Einsatzgeschehens machte deutlich, dass sich die Darstellungen der Rettungskräfte von den Angaben des Notarztes sehr deutlich unterscheiden. Die durch ihn geäußerten Vorwürfe haben sich nicht bestätigt.  

Ein zweiter, späterer Austausch zum Einsatz am 21. Februar 2023 hat aufgrund der vorgenannten durch den Notarzt erhobenen Vorwürfe ohne dessen Beteiligung stattgefunden. Gegenstand dieser Nachbesprechung sollte maßgeblich auch die psycho-soziale Betreuung der durch den außergewöhnlichen Einsatz psychisch teils schwer belasteten Einsatzkräfte sein. Aufgrund dieser Zielsetzung wurde von einer Anwesenheit des Notarztes, der einigen der betroffenen Rettungskräfte schwerste Vorwürfe gemacht hatte, abgesehen. 

Gleichwohl wurde dem Notarzt durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Kreises Recklinghausen eine individuelle Besprechung mit dem Leiter der Feuerwehr zu den von ihm vorgebrachten Vorwürfen angeboten. Dieses und auch weitere Gesprächsangebote nahm er nicht wahr. 

Aus aktuellem Anlass haben Stadt und Kreis das Einsatzgeschehen dann ein zweites Mal bewertet und kamen erneut zu dem Ergebnis, dass kein Fehlverhalten der Rettungskräfte vorlag. 

Zusätzlich wurden Albrecht Broemme alle Dokumente zum Ablauf des Einsatzes vorgelegt, verbunden mit der Bitte, im Rahmen seiner fachlichen Expertise eine Einschätzung abzugeben. Albrecht Broemme sieht nach seiner Prüfung keinen Grund zur Beanstandung des Einsatzes. Es sei nicht erkennbar, dass irgendwelche Umstände, für die Einsatzkräfte verantwortlich sind, für den tragischen Verlauf des Einsatzes verantwortlich seien. Verbesserungspotenzial macht er bei der Kommunikation zwischen Bundespolizei, Landespolizei und Feuerwehr aus. So war zwischenzeitlich die Meldung eingegangen, dass möglicherweise fünf Personen betroffen seien. 

Vertrauensverhältnis ist sehr belastet 

Das für gemeinsame Einsätze zwischen Feuerwehr und Notärzten unerlässliche enge Vertrauensverhältnis wird durch den Leiter der Feuerwehr und den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Kreis Recklinghausen als sehr belastet bewertet. Vor dem Hintergrund einer unzumutbaren Einsatzbelastung trafen einige diensthabende Einsatzleiter der Feuerwehr die Entscheidung, bei Brandschutz- und Technischen Hilfeleistungseinsätzen in Verantwortung der Feuerwehr den gemeinsamen Einsatz mit dem betreffenden Notarzt abzulehnen. Das hatte zur Folge, dass in diesen Fällen ein weiterer Notarzt hinzugezogen wurde. Der Grund für diese Entscheidung war jeweils die Befürchtung, dass ein Einsatz im Zusammenwirken mit dem betroffenen Notarzt nicht optimal verlaufen könnte, da die Gefahr besteht, dass Rettungskräfte durch die Zusammenarbeit verunsichert und gehemmt sein könnten. 

Albrecht Broemme erklärt dazu, die getroffene Anordnung des Leiters der Feuerwehr, regelmäßig einen weiteren Notarzt heranzuziehen, sei aufgrund des belasteten Vertrauensverhältnisses folgerichtig und nicht zu beanstanden. Hierzu stellt der langjährige Leiter der Berliner Feuerwehr fest: „Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mehrerer Einheiten auf einer Einsatzstelle setzt Vertrauen und Zuverlässigkeit voraus und erfordert eingeübte, standardisierte Abläufe. Das Arbeiten ,Hand in Hand‘ unter Stress bzw. bei belastenden Einsätzen ist definitiv nicht möglich, wenn zwischen Einsatzeinheiten oder zwischen einzelnen Personen Argwohn oder Misstrauen bestehen. Es fehlt dann an der erforderlichen Kommunikation.“ Das Vorgehen des jeweiligen Einsatzleiters hält Broemme damit für zulässig, es führe auch zu keiner „Notfall-Unterversorgung“. Dies gelte auch für die durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst später festgelegte Verfahrensweise, wonach seitens der Leitstelle unabhängig von Einsatzort, Stationierungsort und ärztlicher Belastung immer das gemäß Alarm- und Ausrückeordnung zu alarmierende  Noteinsatzfahrzeug alarmiert und in den Einsatz geschickt werde und es den Führungsdiensten der Feuerwehr sodann je nach Einsatzlage freistehe, einen weiteren Notarzt nachzualarmieren. „Dieses Vorgehen ist zulässig und führt zu keiner ‚Notfall-Unterversorgung‘. Diese war weder zu vermuten noch ist sie tatsächlich aufgetreten. Das Ermessen des Einsatzleiters schließt das Befinden über den Einsatz einzelner Personen regelmäßig ein, da er für den Einsatz insgesamt die Verantwortung trägt. Er dürfte z.B. auch eine Einsatzkraft des feuerwehr-technischen Dienstes nicht einsetzen, wenn dieser aufgrund besonderer Belastungen entweder physisch oder psychisch nicht weiter belastbar ist. Hierzu gehören insbesondere erkennbare Spannungen im zwingend erforderlichen innerbetrieblichen Vertrauensverhältnis. Die getroffene Anordnung zielt auf eine Einzelfallentscheidung ab, die sich nach der jeweils vorgefundenen Lage richtet“, schreibt Broemme in seiner Stellungnahme.

Eine generelle Weisung von Feuerwehrleiter Thorsten Schild hat es zu diesem Vorgehen nicht gegeben. Jeder Einsatzleiter entscheidet eigenverantwortlich, welche Mittel er für die optimale Durchführung eines Einsatzes benötigt. Diese werden dann durch die Kreisleitstelle alarmiert. Grundsätzlich wird durch die Kreisleitstelle jedoch immer zuerst der Notarzt alarmiert, der sich am nächsten zum Einsatzort befindet. Ist dieser bereits einsatzbedingt gebunden, wird der nächstgelegene freie Notarzt alarmiert. Entsprechend des Rettungsdienstbedarfsplans passiert dies auch über Stadtgrenzen hinaus, sodass es nicht unüblich ist, dass zum Beispiel ein Notarzt aus einer Nachbarstadt in Recklinghausen im Einsatz ist.

In der Regel trifft der Rettungswagen mit Notfallsanitäter*innen zuerst vor Ort ein, sodass bereits vor Eintreffen des Notarztes lebensrettende Maßnahmen ergriffen werden. Dies war auch bei den ebenfalls in der Medienberichterstattung genannten Einsätzen in Recklinghausen und Castrop-Rauxel der Fall. Der Vorwurf einer latenten Notfallunterversorgung trifft nicht zu. 

Kreis und Stadt sind weiter gesprächsbereit 

Bereits kurz nach dem Einsatz und auch über die vergangenen Monate hinweg bemühten sich der Kreis und die Stadt Recklinghausen um die Klärung der Situation. Dem Notarzt wurden dabei mehrfach Gesprächsangebote gemacht und eine Vielzahl an Terminvorschlägen unterbreitet. Leider hat der Notarzt keinen dieser Termine wahrgenommen. 

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst des Kreises Recklinghausen, der selbst nicht bei dem Einsatz vor Ort war, schlug zudem vor, sich mit allen an der Versorgung des Kindes beteiligten Rettungskräften zu einem klärenden Gespräch zu treffen, um die unterschiedlichen Sichtweisen zu erläutern. Falls gewünscht, könne er eine moderierende Rolle einnehmen. Auch dies wurde von Seiten des Notarztes abgelehnt. 

In einem nächsten Schritt wurde ein Gespräch mit der Klinikleitung vereinbart. Ziel dieses Termins war die Klärung der weiteren Zusammenarbeit, da eine kurzfristige Lösung aus Sicht der Verwaltungen dringend geboten war; es ging an keiner Stelle darum, den Notarzt persönlich anzugehen oder auf dieser Ebene ein Personalgespräch durchzuführen, das ohnehin auch nur vom Elisabeth Krankenhaus – dem Arbeitgeber des Notarztes – selbst einberufen werden könnte.

Kreis und Stadt suchen weiterhin den Austausch, um auf eine Klärung der Situation hinzuwirken. Entsprechende Gespräche werden mit dem Elisabeth Krankenhaus geführt. 

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Feuerwehrleiter Thorsten Schild, Beigeordneten Ekkehard Grunwald und den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Kreises Recklinghausen 

Die Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Leiter der Feuerwehr Thorsten Schild und den Beigeordneten Ekkehard Grunwald ist abgeschlossen. Bewertet wurden die dienstrechtlichen Fragestellungen bei der Stadtverwaltung sowohl durch den Dienstherrn als auch eine unabhängige Kanzlei. Diese Kanzlei prüfte bereits für die Stadt die Forderung nach Suspendierung. Da weder eine Missachtung rechtlicher Vorschriften noch ein unangemessenes Verhalten festgestellt werden konnten, bleiben Thorsten Schild und Ekkehard Grunwald weiterhin im Dienst. 

Die Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Kreises Recklinghausen, die durch den Dienstherrn und eine unabhängige Kanzlei erfolgte, ist bereits abgeschlossen. Ein entsprechender Bericht ist der Bezirksregierung übermittelt worden, in dem die Verwaltung zu dem Ergebnis kommt, dass dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst kein dienstliches Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.   

Datum
20.04.2024


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