Aktuelles Recklinghausen
Die Berichterstattung der RZ über einen ehemaligen Beamten unserer Feuerwehr und dessen ausgebliebene Beförderung gibt den Sachverhalt leider nur sehr einseitig wieder. Zur personal- und dienstrechtlichen Angelegenheiten kann eine Stadtverwaltung aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen nur dann Stellung nehmen, wenn das Einverständnis aller Betroffenen vorliegt.
Darauf haben wir die RZ-Redaktion auf deren Anfrage hin auch hingewiesen, verbunden mit dem Vorschlag, der betroffene Beamte könne die Stadtverwaltung durch eine entsprechende Einverständniserklärung von dieser Pflicht befreien. Darüber hinaus haben wir angeboten, im Falle des Vorliegens einer Einverständniserklärung bezogen auf konkrete Vorwürfe jeweils zu prüfen, ob hierzu trotz des laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Stellung genommen werden kann. Zu unserem Bedauern hat die Redaktion solche Einverständniserklärungen nicht vorgelegt.
Daher konnte die Anfrage der RZ-Redaktion zu der dienstrechtlichen Auseinandersetzung nicht mit den erforderlichen Details beantwortet werden, durch die das Verwaltungshandeln für Außenstehende sicher nachvollziehbar geworden wäre. Stattdessen enthält die fragliche Berichterstattung lediglich den unzutreffenden Hinweis, die Stadt Recklinghausen habe sich zu der Klage nicht äußern wollen, da es sich um ein „laufendes Verfahren“ handele. Die Stadt wäre zu einer Stellungnahme grundsätzlich bereit, wenn die Redaktion die rechtlichen Voraussetzungen hierzu geschaffen hätte. Mangels Einverständniserklärung und dadurch fehlender Gelegenheit zur Stellungnahme ist die unkommentierte Veröffentlichung der Vorwürfe publizistisch und rechtlich fragwürdig.
Weiterhin halte ich fest:
- In der Arbeitswelt ist es eine typische Situation, dass Entscheidungen und Beurteilungen von Führungskräften nicht immer zu einem Konsens der Beteiligten führen.
- Beamt*innen und Mitarbeiter*innen werden bei der Stadtverwaltung nach einem vorgegebenen System regelmäßig bewertet. Dieses findet in der Regel im Laufe der Jahre durch verschiedene Führungskräfte statt.
- Der Vorwurf des Mobbings gegen den Leiter der Feuerwehr trifft – auch in dem konkreten Fall, der Gegenstand der Berichterstattung ist – nicht zu und ist ungerechtfertigt.
Die Stadt Recklinghausen und der Kreis Recklinghausen haben darüber hinaus nach interner und externer Prüfung des Einsatzes nach dem tragischen Bahnunfall vom 2. Februar 2023 und dem nachfolgenden Geschehen ebenfalls umfassend Stellung genommen.