Aktuelles Recklinghausen
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Es werden lediglich keine Neuen ausgestellt sowie verlängert. Vorläufige Dokumente können im Vergleich zum Kinderreisepass nur in Ausnahmesituationen unter erschwerten Bedingungen und zu höheren Kosten ausgestellt werden. Zudem akzeptieren viele Länder vorläufige Dokumente nicht für die Einreise. Wer sich die Frage stellt, welches Reisedokument für welches Land benötigt wird, findet Informationen dazu auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bürger*innen sollten allerdings beachten, dass die Lieferzeiten für Personalausweise und Reisepässe vier bis sechs Wochen betragen und frühzeitig das städtische Bürgerbüro im Stadthaus A, Rathausplatz 4, aufsuchen. Informationen und Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Recklinghausen gibt es hier.
Hintergrund der Abschaffung des Kinderreisepasses ist, dass dieses Ausweisdokument und insbesondere seine Gültigkeitsdauer von verschiedenen Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der Europäischen Union nicht mehr als Ausweisdokument anerkannt werden. Darüber hinaus wird mit der Abschaffung künftig der enorme Aufwand für Eltern und Verwaltung durch die regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses vermieden.