Aktuelles Recklinghausen
„Alle Änderungen und Neuerungen, die in jüngster Zeit in der Altstadt stattgefunden haben und zurzeit stattfinden, beruhen auf den Ergebnissen des ,Verkehrskonzepts Altstadt‘, das vor einigen Jahren in Auftrag gegeben wurde“, erklärt Bürgermeister Christoph Tesche. „Die neuen Regelungen werden zunächst erprobt – natürlich immer im engen Austausch mit den Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und den Anliefernden. Bei allen Maßnahmen und deren Umsetzung sind vor allem zwei Dinge wichtig: gegenseitige Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander. Das gilt selbstverständlich nicht nur für die Altstadt, sondern generell.“
Der Grundgedanke des neuen Verkehrskonzeptes ist es, eine Kernzone in der Altstadt ab einer bestimmten Zeit frei von Lieferverkehren zu halten. Konkret bedeutet dies, dass an bestimmten Standorten neue Verkehrsschilder aufgestellt werden. Ab dort gilt dann ein Durchfahrtsverbot für den Lieferverkehr von 13 Uhr bis 6 Uhr. Gleichzeitig sind bereits an verschiedenen Stellen außerhalb der Fußgängerzone Lieferbereiche für den Lieferverkehr zum Ein- und Ausladen eingerichtet, die rund um die Uhr angefahren werden können. Insgesamt gibt es ein gutes Dutzend solcher Ladezonen (siehe Plan unten). An diesen Lieferbereichen/Ladezonen können die Lieferfahrzeuge vorübergehend abgestellt und innerhalb der Sperrzeit bzw. des Durchfahrtsverbots die letzten Meter zu Fuß (oder mit dem Rad) zum Lieferort innerhalb der Kernzone erreicht werden.
Bei der Umsetzung des „Verkehrskonzepts Altstadt“ sind für die Handlungsfelder Fußverkehr, Radverkehr, Lieferverkehr sowie motorisierter Individualverkehr und ruhender Verkehr Maßnahmen entwickelt worden, die nach und nach umgesetzt werden oder bereits umgesetzt sind.
Begonnen wurden die Maßnahmen mit der ersten Säule des Verkehrskonzeptes: der Veränderung der Fußgängerzone und die Freigabe der gesamten Fußgängerzone für den Radverkehr. Auch hierfür war bereits eine neue Beschilderung notwendig. Dieser Prozess ist abgeschlossen und die genannten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt.
In der aktuellen Stufe wird nun der Lieferverkehr neu geregelt. Zu den oben genannten Maßnahmen gehört auch, dass alle für den Kraftfahrzeugverkehr freigegebenen Straßen in der Altstadt grundsätzlich als Tempo-10-Zone ausgewiesen werden.
Jede umgesetzte Maßnahme wurde und wird zunächst in einer Probephase durchgeführt. So gab es für die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr zunächst eine einjährige Erprobungsphase, in der Erfahrungen mit dieser neuen Regelung gesammelt und evaluiert wurden.
Auch die Umsetzung der Maßnahmen für den Lieferverkehr werden zunächst erprobt. Ein Großteil der Schilder für die Durchfahrtsverbote ab 13 Uhr werden vorerst provisorisch angebracht, um begleitend Erfahrungen mit den Einzelhändler*innen, Gewerbetreibenden und den Anliefernden zu erhalten. Auch können konkrete Schilderstandorte nach der Probephase nachgebessert werden, bevor sie fest installiert werden.
Die Schilder haben jedoch selbstverständlich auch am provisorischen Standort sofort nach Aufstellung ihre Gültigkeit. Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts der Stadt Recklinghausen sind angehalten, die Einhaltung der Lieferzeiten verstärkt zu kontrollieren. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.