Aktuelles Recklinghausen

Das Briefwahlbüro wird am Dienstag, 19. April, im Zimmer 1.10 im 1. Obergeschoss im Stadthaus A eröffnet. Der Raum ist barrierefrei zugänglich. Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu bestellen. Der Link ist unter www.recklinghausen.de/wahlen hinterlegt.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten die Unterlagen zur Briefwahl auf Antrag. Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgt mit der Öffnung des Briefwahlbüros ab dem 19. April.
Für die Briefwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Der*die Wähler*in füllt den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diesen, schickt ihn per Post an das Briefwahlbüro im Stadthaus A und bekommt anschließend die Unterlagen zugesandt, um dann zu Hause wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift nicht vergessen.
2. Der*die Wähler*in füllt den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt diesen, kann dann im Briefwahlbüro im Stadthaus A (Zimmer 1.10, 1. Obergeschoss) die Briefwahlunterlagen beantragen und mitnehmen oder auch direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Wichtig: Bitte Personalausweis oder Reisepass bereit bereithalten.
3. Die Briefwahlunterlagen können auch im Auftrag des Wahlberechtigten einem Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Dann muss die Berechtigung zur Empfangnahme durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen werden. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Diese Vollmacht kann allerdings nur genutzt werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
4. Der Antrag auf Briefwahl kann auch online unter www.recklinghausen.de/wahlen gestellt werden. Zur Online-Beantragung wird unbedingt die Wahlbenachrichtigung benötigt.
Direkter Link zum Online-Antrag.
Wer bis Montag, 25. April, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Briefwahlbüro unter der Telefonnummern 02361/50-1583 bis 50-1585 melden. So kann schnell geprüft werden, ob der*die Wähler*in überhaupt im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist. Liegt eine Eintragung vor, ist es auch möglich, ohne die Wahlbenachrichtigung seine Stimme abzugeben. Hierzu muss im Briefwahlbüro der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Das Briefwahlbüro ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 9.30 bis 12.30 Uhr.
Telefonische Rückfragen sind während der Öffnungszeiten unter den Rufnummern 02361/50-1583 bis 50-1585 möglich. Informationen gibt es auch online auf www.recklinghausen.de/wahlen.