Aktuelles Recklinghausen

Bürger*innen können die öffentlichen Gebäude ohne einen 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) aufsuchen.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt die Stadtverwaltung dringend, vorab telefonisch oder online einen Termin zu vereinbaren. Viele Dienstleistungen der Stadtverwaltung können mittlerweile auch auf digitalem Wege in Anspruch genommen werden. Welche das sind, finden Bürger*innen unter diesem Link auf der Homepage der Stadt: https://serviceportal.recklinghausen.de/services
Nach intensiver Beratung im Corona-Krisenstab hat die Verwaltungsspitze allerdings entschieden, an der Maskenpflicht in den Verwaltungsgebäuden vorerst festzuhalten. Besucher*innen müssen also bis auf Weiteres eine medizinische Maske oder eine FFP 2-Maske tragen. Damit folgt Recklinghausen den meisten anderen Städten im Kreis und der Kreisverwaltung. Die Pandemielage ist nach wie vor sehr angespannt, die Zahl der Infektionen ist hoch.
„Mit dem Festhalten an der Maskenpflicht folgen wir auch dem Wunsch der meisten Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Wichtig ist uns, unter allen Umständen wie bisher, die volle Dienstleistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten. Masken können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, größere Ausbrüche zu verhindern“, erklärte Bürgermeister Christoph Tesche. Er verwies auch darauf, dass die Verwaltung angesichts der zahlreichen Ukraine-Flüchtlinge, die den Weg nach Recklinghausen gefunden haben, vor besonderen Herausforderungen stehe.