Aktuelles Recklinghausen

Hilfsangebote können Sie direkt über dieses Formular vornehmen.
Sollten Sie die für Sie wichtigen Informationen in der folgend aufgeführten FAQ-Liste nicht finden, nehmen Sie bitte Kontakt unter der städtischen Koordinierungsstelle Ukraine-Hilfe auf, Tel. 02361/50-1123, Mail: Andre.Fechner@recklinghausen.de.
Häufig gestellte Fragen und Antworten – FAQ
Informationen für Ukrainer*innen
Ist eine visumsfreie Einreise möglich? Wie stelle ich einen Asylantrag?
Prinzipiell ist für Staatsangehörige der Ukraine die visumsfreie Einreise in die EU mit einem biometrischen Pass möglich. Sie dürfen visumsfrei drei Monate in Deutschland bleiben. Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage, die sich an den Kurzaufenthalt anschließt, ist möglich.
Ein Antrag auf Asyl kann jedoch nur direkt bei der durchgehend geöffneten Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum (LEA) (Gersteinring 50, 44791 Bochum, Tel. 02931/82-6600, E-Mail: lea.asyl@bra.nrw.de) gestellt werden.
Alle wesentlichen Informationen für Ukrainer*innen, die nach Deutschland geflüchtet sind, gibt es in unter „Weitere Informationen“, in der unten stehenden PDF „Infoblatt Ukraine“.
Auch das Bundesinnenministerium hat ein FAQ zur Einreise zusammengestellt: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html
Bin ich krankenversichert, wie sieht es aus mit ärztlicher Versorgung?
Mit der noch ausstehenden Entscheidung über die Gewährung von Sozialleistungen erfolgt auch eine Regelung über Leistungen im Krankheitsfall.
Informationen für Helfer*innen aus Recklinghausen
Kann ich Kleidung und Spielzeug für ukrainische Geflüchtete in Recklinghausen spenden?
Bitte sehen Sie von Sachspenden jeglicher Art ab! Neuwertige Kleidung, Geschirr, Betten, Spielzeug und vieles mehr sind angesichts großer Lagerbestände zur Notfallhilfe sowohl bei den lokalen Hilfsorganisationen wie auch beim Sozialamt in ausreichender Zahl vorhanden. Wenn Sie aber grundsätzlich Ihre Kleidung spenden wollen, können Sie das Angebot der Deutschen Kleiderstiftung nutzen.
Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und nach Recklinghausen bringen?
Die Stadt Recklinghausen rät aktuell davon ab. Der Aufenthalt an der Grenze zur Ukraine ist angesichts der unklaren Sicherheitslage riskant. Es ist davon auszugehen, dass es kurzfristig ein bundesweit koordiniertes Vorgehen zum Transport ukrainischer Flüchtlinge nach Deutschland geben wird.
Kann ich wenigstens Geld spenden?
Ja, zum Beispiel:
„Bündnis Entwicklung Hilft“ und „Aktion Deutschland Hilft“ rufen mit folgendem Konto gemeinsam zu Spenden auf:
BEH und ADH
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: Nothilfe Ukraine
Zur Unterstützung der Flüchtlinge in der polnischen Partnerstadt Bytom:
Konto-Inhaber: Stadt Recklinghausen
IBAN: DE27 4265 0150 0000 3041 47
BIC: WELADED1REK
Verwendungszweck: Nothilfe Ukraine (unbedingt anzugeben!)
Sofern von den Spendenden eine Spendenbescheinigung gewünscht wird, gilt folgende Regelung:
- Bis 300 Euro: Es genügt als steuerlicher Nachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Ein Spendennachweis nach amtlichem Mustertext ist nicht erforderlich.
- Über 300 Euro: Es wird auf Wunsch eine Spendenbescheinigung durch die Stadt ausgestellt und zugesandt. Dazu muss vom Spendenden im Verwendungszweck zusätzlich die Anschrift des Spendenden angegeben werden!
Bei wem kann ich mich melden, wenn ich Wohnraum anbieten möchte?
Derzeit besteht kein Bedarf. Wer dennoch etwas anbieten möchte, kann sich bei der der städtischen Koordinierungsstelle Ukraine-Hilfe melden. Dort wird man in eine Liste eingetragen und bei Bedarf würde sich die Stadt dann melden.
Kontakt: Tel. 02361/50-1123, Mail: Andre.Fechner@recklinghausen.de.
Außerdem kann man noch über die nicht-städtische Plattform Elinor („Gastfreundschaft Ukraine“) Wohnraum zur Verfügung stellen.
Muss ich etwas beachten, wenn ich Menschen bei mir mitwohnen lasse?
Nein. Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie die Zustimmung des Vermieters einholen.
Wo muss ich melden, dass ich Personen aufgenommen habe?
Aktuell besteht für Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, keine Meldepflicht. Es wird dennoch empfohlen, den Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.
Kontakt: auslaenderamt@recklinghausen.de
Ich habe genügend Platz, kann aber die Kosten für den Lebensunterhalt nicht aufbringen. Was kann ich tun?
Eine Entscheidung über die Gewährung von Sozialleistungen steht noch aus. Die Stadt stellt aber sicher, dass jeder, der Hilfe benötigt, diese auch erhält.
Stand: 4. März, wird bei Bedarf ergänzt