Aktuelles Recklinghausen

Erfahrungsgemäß folgt dann eine Vielzahl von telefonischen Anfragen, sodass die Erreichbarkeit der zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung eingeschränkt ist. Bürger*innen, die ein Anliegen haben, sollten Verständnis dafür haben und versuchen zu einem späteren Zeitpunkt die Mitarbeitenden zu erreichen. Darüber hinaus kann das Anliegen auch per E-Mail an stadtverwaltung(at)recklinghausen.de mitgeteilt werden.
Wichtig: Eigentümerwechsel durch Grundstücksverkäufe können erst berücksichtigt werden, wenn die entsprechende Mitteilung des Finanzamtes vorliegt. Abweichend davon haben Eigentümer*innen aber die Möglichkeit, der Verwaltung eine Privatvereinbarung zuzusenden.