Aktuelles Recklinghausen

Im Zuge der Corona-Epidemie hat das Land NRW unterschiedliche Weisungen und Erlasse angeordnet. Bekanntlich mussten deshalb viele Veranstaltungen abgesagt und städtische Einrichtungen geschlossen werden.
„Die Politik wird eng eingebunden, trifft wichtige Entscheidungen und bleibt so natürlich handlungsfähig. Wie bisher werden wir auch weiterhin kurzfristig Sitzungen des Ältestenrates einberufen, wenn sich Veränderungen ergeben oder wichtige Informationen weitergegeben werden müssen“, betont Bürgermeister Christoph Tesche.
Der Dringlichkeitsbeschluss, der am Freitag gefasst wurde, regelt unter anderem den Umgang der Stadt mit den Gebühren für die Betreuung in den Kindertagesstätten oder im Offen Ganztag der Schulen. Auf Elternbeiträge wird für beide Betreuungsformen für den Monat April verzichtet. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Wie die Stadt mit den Gebühren für März umgeht, soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Die Verwaltung kalkuliert für April mit Mindereinnahmen im Kitabereich von rund 318.000 Euro, in der OGS mit 90.000 Euro. Das Land hat allerdings angekündigt, 50 Prozent der ausgefallenen Elternbeiträge zu übernehmen, so dass bei der Stadt ein Einnahmeverlust von 204.000 Euro bleibt.
Verzichtet wird auch die Gebührenzahlung für die Mittagsverpflegung. Das bedeutet ein Ausnahmeausfall von 166.000 Euro. Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind, erhalten unabhängig von einer konkreten Inanspruchnahme auch weiter ihre Geldleistungen.
Für folgende Bereiche wurden im Dringlichkeitsbeschluss, der selbstverständlich vom Rat in der nächsten Sitzung am 22. Juni bestätigt werden soll, ebenfalls Regelungen getroffen:
Abfallgebühren
Für die Dauer des durch Rechtsverordnung und/oder durch Allgemeinverfügung verbotenen Betriebes, insbesondere von gastronomischen Einrichtungen (Gaststätten, Restaurants, u.a.) ist eine schriftliche Abmeldung von Restabfallbehältern durch die betroffenen Betriebe grundsätzlich möglich. Auf Antrag erfolgt eine Reduzierung (rückwirkend) ab 01.04.2020 auf das gemäß der Abfallwirtschaftssatzung nach Einwohnergleichwert vorgesehene Pflichtrestmüllvolumen. Geschätzte Mindereinnahme: ca. 5000 Euro.
Sondernutzungsgebühren
Im Stadtgebiet gibt es rund 300 Sondernutzungen, die im Rahmen von Dauergenehmigungen erteilt wurden. Dies sind insbesondere gastronomische Nutzungen (Tische und Stühle) sowie Werbeschilder bzw. Verkaufsständer und –körbe. Für die Dauer des durch Rechtsverordnung und/oder durch Allgemeinverfügung verbotenen Betriebes, insbesondere von gastronomischen Einrichtungen (Gaststätten, Restaurants, u.a.) und des Einzelhandels wird bei den von der Schließung betroffenen Betrieben – antragunabhängig - auf die Zahlung von Sondernutzungsgebühren ab dem 01.04.2020 verzichtet. Geschätzte Mindereinnahme: 15.000 Euro.
Palmkirmes
Entgelte Die aufgrund der geschlossenen „Mietverträge (Stellplatz)“ zur Palmkirmes durch die Schausteller jeweils gezahlten Entgelte (Miete) werden erstattet. Die darüber hinaus bereits vereinnahmten Werbekostengelder der Schausteller für den „Werbeflyer“ zur Palmkirmes werden an die Schausteller erstattet. Mindereinnahme: 200.000 Euro. Allerdings stehen dem auch noch nicht zu beziffernde Minderausgaben entgegen.
Jahreskarten für städt. Hallen- und Freibäder
Die Stadt Recklinghausen verlängert die Nutzung der Jahreskarten für die städtischen Bäder individuell um den Zeitraum, in dem die Bäder aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen sind. Mindereinnahme: ca. 5000 Euro.
Musikschule
Die Erhebung der Entgelte der Musikschule für die Teilnahme am Unterricht, die Mitwirkung im Kinder- / Jugendchor und in Ensembles, die Teilnahme an Kursen/Projekten/Workshops, sowie der Teilnahme am Programm „JeKits“ wird im April 2020 für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 im Sinne eines Verzichts ausgesetzt sowie ggf. anteilig gemäß § 5 der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Recklinghausen erstattet. Einnahmeausfall: 45.000 Euro.
Volkshochschule RE
Die Stadt Recklinghausen verzichtet für den Zeitraum vom 15. März bis zunächst 30. April auf die Gebühren für Einzelveranstaltungen und für an mehreren Terminen stattfindende Kurse der VHS, soweit eine Verlegung/Nachholung des Termins nicht möglich ist. Kann bei mehreren Kursterminen nur ein Teil der angebotenen Unterrichtsstunden nicht angeboten werden oder kann durch Verlegung der Kurstermine zumindest ein Teil des Kurses nachgeholt werden, erfolgt ein anteiliger Verzicht der Stadt Recklinghausen auf die Gebühren. Einnahmeverlust: 60.000 Euro. Demgegenüber stehen Minderausgabe bei den Honoraren von 50.000 Euro.
Stundung von Gewerbesteuern
Bei der Stundung von Forderungen für Gewerbesteuerzahlungen, die im Jahr 2020 fällig wurden bzw. werden, wird grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten und längstens bis zum 31.12.2020 auf die Erhebung von Stundungszinsen gem. § 234 Abgabenordnung (AO) verzichtet. Höhe: 5.000 bis 10.000 Euro.
Neben– und Betriebskosten bzgl. gewerblich sowie durch Vereine genutzter Immobilien
Die Miet- und Pachtzinsforderungen einschließlich der Betriebskosten werden auf Antrag des Mieters/Pächters zu den Gewerbemiet-/pachtverträgen für einen Zeitraum von drei Monaten gestundet. Die Mietzinsforderungen einschließlich der Betriebskosten werden auch auf Antrag der Vereine für einen Zeitraum von drei Monaten gestundet. In beiden Fällen wird für diesen Zeitraum auf die Erhebung von Stundungs- /Verzugszinsen verzichtet. Stundungsbetrag: rund 20.000 Euro.
In der Sitzung des Ältestenrates hat die Verwaltung die Politik außerdem über weitere Details im Zusammenhang mit der Corona-Krise informiert. So werden Einzeltickets für abgesagte Theater- oder Konzertveranstaltungen der Stadt den Kund*innen erstattet. Betrag: ca. 50.000 Euro.