Aktuelles Recklinghausen
Dazu gehört, den Schnee wegzuräumen und gegen Eis mit abstumpfenden Mitteln vorzugehen.
Hauseigentümer*innen oder per Hausordnung verpflichtete Mieter*innen müssen die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege in einer Breite von mindestens 1,50 Meter räumen und bestreuen. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten, Zu- und Verbindungswege sowie Wege vor Geschäftslokalen sind von Eis und Schnee freizuhalten.
An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel müssen die Gehwege so freigehalten werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Dadurch darf der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.
Gestreut und geräumt werden muss vor und, falls erforderlich, während der Hauptverkehrszeit. Diese geht an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Samstagen von 8 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr.
Bei Bedarf können die Bürger*innen Streumaterial aus den über das Stadtgebiet verteilten Boxen entnehmen, solange der Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch auf eine gefüllte Box, Leerstandsmeldungen können aber an die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen gerichtet werden.
Die Bestimmungen sollen helfen, Unfälle bei Schnee und Eis zu vermeiden.
Bei Verstößen gegen die Regelungen können unter Umständen Geldbußen festgesetzt werden.
Als besonderen Service hat die Verwaltung auf www.recklinghausen.de/winterdienst alle wichtigen Informationen rund ums Thema zusammengestellt, etwa hilfreiche Tipps zu Streumitteln und Streuzeiten. So können viele Fragen mit wenigen Klicks beantwortet werden. Zusätzlich gibt es dort weiterführende Informationen wie die Straßenreinigungssatzung und aktuelle Pressemitteilungen.