Aktuelles Recklinghausen

Titel
Corona-Virus: Wirtschaftliche Hilfen
Bild
Wirtschaftliche Hilfen
Einleitung
Das Corona-Virus beeinträchtigt das Wirtschaftsleben auch in Recklinghausen immer mehr. Bei der Wirtschaftsförderung häufen sich daher Nachfragen von Unternehmen zu wirtschaftlichen Hilfen.
Haupttext


Die Landesregierung bietet dazu vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten wie Liquiditätssicherung, Kurzarbeitergeld oder die Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betrieben.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Recklinghausen hat eine Übersicht aller wichtigen Links zu staatlichen Hilfen, Fördermöglichkeiten sowie aktuellen Regelungen zusammengefasst, um lokale Unternehmen zu unterstützen.

Überblick des Bundes und Landes: Informationen und Hilfen

Aktuelle Informationen und Hilfen des Bundes

Hilfsangebote des Landes NRW für Unternehmen

 

FAQ für Unternehmen und Selbstständige

Die Landesregierung NRW hat einen FAQ-Bereich erstellt, um die wichtigsten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu geben. Bitte lesen Sie die FAQs sorgfältig. Oftmals werden hier schon Ihre wichtigsten Fragen beantwortet. Haben Sie dennoch weitere Fragen, so stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.


Überbrückungshilfe IV

Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2021. Zuletzt wurde der Förderzeitraum auf die Monate Oktober bis Dezember 2021 erweitert. Dieses Förderprogramm wurde durch die Überbrückungshilfe IV abgelöst.

Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, können seit dem 7. Januar 2022 die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 beantragen. Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022. Sie richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Anträge können bis zum 15. Juni 2022 eingereicht werden. Kommunale Unternehmen sind nicht an-tragsberechtig. Weiterhin wird der Bund Hilfen für Unternehmen bereitstellen, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind.

Die Überbrückungshilfe IV setzt auf dem bewährten Vorläuferprogramm der ausgelaufenen Überbrückungshilfe III Plus auf. Die Programmbedingungen sind weitgehend deckungsgleich.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. In Aussicht stehen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat.

Das Programm wird durch prüfende Dritte, zum Beispiel Steuerberaterinnen und -berater, über diese Plattform beantragt.

Detailinformationen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Neustarthilfe 2022

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro. Die Antragsfrist endet am 30. April 2022

Neben Soloselbständigen können auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.

Detailinformationen erhalten gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.


Digitalisierung und E-Commerce

Förderprogramm zur digitalen Transformation in Gastgewerbe und touristischer Wirtschaft

Leitfaden zur Erstellung eines Online-Shops für den stationären Einzelhandel


Allgemeine Informationen

Bund

Informationen und Unterstützung für Unternehmen

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Zuschüssen zu den Kosten einer Unternehmensberatung

Unterstützungspaket für Start-Ups

 

Land NRW

Fördersuche: Hilfe bei der Suche nach finanzieller Unterstützung

NRW-Soforthilfe 2020: Frist zur Rückzahlung endet am 31.10.2022

Digitalzuschuss Handel NRW 2022

 

Arbeitsagentur
Informationen zum Kurzarbeitergeld

 

Informationen der IHK und Handwerkskammer

Aktuelle Informationen der IHK Nord Westfalen 

Aktuelle Informationen der Handwerkskammer

 

Branchenspezifische Informationen

Gastgewerbe

Handel

Tourismus

Landeswirtschaft

Kunst und Kultur

Musik

Deutscher Gewerkschaftsbund


Banken


KfW-Bank

NRW-Bank

Bürgerschaftsbank

 

In RE ansässige Banken

Sparkasse Vest

Commerzbank

Volksbank

Postbank

Santander

Targobank

 

Steuerpolitische Unterstützungsmaßnahmen

Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte

 

Ansprechpartner*innen

  • Corona-Hotline der Stadt Recklinghausen: 02361/50-2670 (Mo–Mi von 8–16 Uhr / Do von 8–18 Uhr / Freitag von 8–13 Uhr) E-Mail: corona(at)recklinghausen.de

  • Bürger-Telefon des Land NRW: 0211/9119-1001 (Mo–Fr, 7–20 Uhr / Sa–So, 10–18 Uhr) E-Mail: corona@nrw.de
    Hinweis: Am Bürgertelefon erfolgt keine medizinische Beratung zum Corona-Virus. Bitte kontaktieren Sie insbesondere bei Fragen zu einer möglichen Infektion Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Den Besuch in der Praxis oder im Krankenhaus sollten Sie vorher telefonisch ankündigen.

  • Informationen zu Förder- und Finanzierungsfragen für Unternehmen / NRW.BANK: 0211/9174-14800

  • Kurzarbeitergeld / Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 /4555-520
    Ansprechpartner: Arbeitergeber-Service Recklinghausen

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116-117
  • Liquiditätshilfen (bis 2,5 Millionen Euro) der Bürgschaftsbank NRW: 02131/5107-200
  • Corona-Hotline für Verbraucheranfragen (Verbraucherzentrale NRW): 0211/3399-5845


Damit Ihnen schnell geholfen werden kann, lesen Sie bitte zunächst die Informationen und die vom Land NRW bereitgestellten FAQs. Haben Sie weitere Fragen, setzen Sie sich gerne mit der Wirtschaftsförderung in Verbindung.

Wirtschaftsförderung der Stadt Recklinghausen
Telefon: 02361/50-5050
E-Mail: wifoe(at)recklinghausen.de​

 

Weitere Informationen:
Datum
27.05.2021


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