Die Landesregierung bietet dazu vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten wie Liquiditätssicherung, Kurzarbeitergeld oder die Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betrieben.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Recklinghausen hat eine Übersicht aller wichtigen Links zu staatlichen Hilfen, Fördermöglichkeiten sowie aktuellen Regelungen zusammengefasst, um lokale Unternehmen zu unterstützen.
Überblick des Bundes und Landes: Informationen und Hilfen
Aktuelle Informationen und Hilfen des Bundes
Hilfsangebote des Landes NRW für Unternehmen
FAQ für Unternehmen und Selbstständige
Die Landesregierung NRW hat einen FAQ-Bereich erstellt, um die wichtigsten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu geben. Bitte lesen Sie die FAQs sorgfältig. Oftmals werden hier schon Ihre wichtigsten Fragen beantwortet. Haben Sie dennoch weitere Fragen, so stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Überbrückungshilfe IV
Die Antragsfrist endete am 31. Dezember 2021. Zuletzt wurde der Förderzeitraum auf die Monate Oktober bis Dezember 2021 erweitert. Dieses Förderprogramm wurde durch die Überbrückungshilfe IV abgelöst.
Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, können seit dem 7. Januar 2022 die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 beantragen. Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni 2022. Sie richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen, die coronabedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent erlitten haben. Anträge können bis zum 15. Juni 2022 eingereicht werden. Kommunale Unternehmen sind nicht an-tragsberechtig. Weiterhin wird der Bund Hilfen für Unternehmen bereitstellen, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind.
Die Überbrückungshilfe IV setzt auf dem bewährten Vorläuferprogramm der ausgelaufenen Überbrückungshilfe III Plus auf. Die Programmbedingungen sind weitgehend deckungsgleich.
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. In Aussicht stehen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat.
Das Programm wird durch prüfende Dritte, zum Beispiel Steuerberaterinnen und -berater, über diese Plattform beantragt.
Detailinformationen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Neustarthilfe 2022
Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Auch die Neustarthilfe steht bis Ende März 2022 zur Verfügung. Soloselbständige können weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro. Die Antragsfrist endet am 30. April 2022
Neben Soloselbständigen können auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.
Detailinformationen erhalten gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Digitalisierung und E-Commerce
Förderprogramm zur digitalen Transformation in Gastgewerbe und touristischer Wirtschaft
Leitfaden zur Erstellung eines Online-Shops für den stationären Einzelhandel
Allgemeine Informationen
Bund
Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Zuschüssen zu den Kosten einer Unternehmensberatung
Unterstützungspaket für Start-Ups
Land NRW
Fördersuche: Hilfe bei der Suche nach finanzieller Unterstützung
NRW-Soforthilfe 2020: Frist zur Rückzahlung endet am 31.10.2022
Digitalzuschuss Handel NRW 2022
Arbeitsagentur
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Informationen der IHK und Handwerkskammer
Aktuelle Informationen der IHK Nord Westfalen
Aktuelle Informationen der Handwerkskammer
Branchenspezifische Informationen
Banken
KfW-Bank
In RE ansässige Banken
Sparkasse Vest
Steuerpolitische Unterstützungsmaßnahmen
Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte
Ansprechpartner*innen
Damit Ihnen schnell geholfen werden kann, lesen Sie bitte zunächst die Informationen und die vom Land NRW bereitgestellten FAQs. Haben Sie weitere Fragen, setzen Sie sich gerne mit der Wirtschaftsförderung in Verbindung.
Wirtschaftsförderung der Stadt Recklinghausen
Telefon: 02361/50-5050
E-Mail: wifoe(at)recklinghausen.de