Für Orientierung sorgt ein Faltblatt mit einer Karte, in der durch farbliche Markierung der Straßen in der Altstadt sichtbar ist, wann man wo Radfahren darf.
„Wir reagieren mit der neuen Regelung auf Probe auf den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, mit dem Rad direktere Wege durch die Altstadt nehmen zu können. Dabei erwarte ich, dass auf die Fußgänger Rücksicht genommen wird, damit unsere ‚Gute Stube‘ durch ein gutes Miteinander auch weiterhin zum Schlendern und Bummeln einladen kann“, sagt Bürgermeister Christoph Tesche. Ein Jahr lang – bis Sommer 2018 – wird getestet, wie gut die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr funktioniert. „Wir freuen uns und hoffen natürlich auch auf Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern und ihre Einschätzungen zu der neuen Situation.“
Das Faltblatt „Radfahren in der Altstadt von Recklinghausen“ gibt es ab sofort auf www.recklinghausen.de/radfahren zum Herunterladen. Außerdem liegt es in vielen Verwaltungsstellen aus und wird zusätzlich an die Innenstadt-Schulen und die Händler in der Altstadt verteilt.
Die Änderungen im Überblick
Seit dem 1. Juni sind viele Wege und Straßen in der Altstadt tagsüber für den Radverkehr freigegeben. Nicht mit dem Rad fahren darf man weiterhin auf dem Kirchplatz und dem Altstadtmarkt. Gleiches gilt für die Schaumburgstraße vom Altstadtmarkt bis Rochusstraße, die Straße Holzmarkt/ Kunibertistraße von der Heilige-Geist-Straße bis zur Martinistraße und für die Breite Straße von der Straße Lampengässchen bis zum Altstadtmarkt beziehungsweise bis zur Straße Holzmarkt.
Kontaktadressen für Rückmeldungen
Telefon: 02361/50-1423 oder – 2386
Mail: radverkehr(at)recklinghausen.de
Internet: www.recklinghausen.de/internet