Einheitlicher Ansprechpartner

EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)
Das  Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) umfasst neben allgemeinen Informationen zum Standort Kreis Recklinghausen eine Übersicht über ausgewählte Beratungsleistungen der Kommunen  und Dritter wie den berufsständischen Kammern und anderer Stellen. Ausgewählte Verfahren können direkt über den EA eingeleitet werden. Seine zentrale Aufgabe ist es, Ihnen Information über Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im Kreisgebiet zu vermitteln. Ein von Ihnen über den EA angestoßenes Verfahren wird von diesem an alle dafür zuständigen Stellen vermittelt und bis zur Entscheidung begleitet. Der Service des EA ist gebührenpflichtig.
 
Die Richtlinien umfassen nicht nur die klassischen Erbringer gewerblicher Dienstleistungen wie Friseure, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baubereich, Handwerker und freiberufliche Tätigkeiten, sondern grundsätzlich alle "Dienstleistungen, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Dienstleistungserbringer angeboten werden" (Art. 2 (1) EU-DLR). Der Begriff der „Dienstleistung“ wird darüber hinaus weit definiert als „selbstständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird“ (Art. 4 Nr. 1 EU-DLR). Dies wird jedoch durch eine umfangreiche Liste von Ausnahmen eingeschränkt (Art. 2 (2) EU-DLR). So gelten die Richtlinien beispielsweise nicht:

  •  für Finanzdienstleistungen,
  •  für Verkehrsdienstleistungen,
  •  für Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen,
  •  für Gesundheitsdienstleistungen, für "soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung sowie der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden",
  •  im Bereich der Steuern.

 
Das Informationsangebot der EU-Kommission zur Dienstleistungsrichtline finden Sie hier.
 
Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen zu diesem Themengebiet sind hier aufbereitet.

Veranstaltungskalender

Zur Veranstaltungssuche

Bürgerbeteiligung zur Bauleitplanung
Für Bürger*innen gibt es Möglichkeiten, sich an Bebauungsplänen und Änderungen zum Flächennutzungsplan zu beteiligen.
Das virtuelle Gewerbeamt der Stadt Recklinghausen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gewerbemeldung über das Programm eMeldung bequem online vorzunehmen. Mehr
Die Gute Stube des Ruhrgebiets
Altstadt-Skizze
Die Altstadt Recklinghausens hat viel zu bieten. Ein ersten Eindruck erhalten Sie auf der Internetseite altstadt.re. Hier geht es zum Auftritt auf Facebook.
Palais Vest

Palais-Vest
Aktuelle Informationen zum Palais Vest finden Sie hier.

STARTERCENTER: Programm 2020

Startercenter
Auch in 2020 bieten die STARTERCENTER aus NRW zahlreiche Seminare und Workshops an, um den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Das Programm für das erste Halbjahr gibt es hier.