Die Landesregierung bietet dazu vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten wie Liquiditätssicherung, Kurzarbeitergeld oder die Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betrieben.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Recklinghausen hat eine Übersicht aller wichtigen Links zu staatlichen Hilfen, Fördermöglichkeiten sowie aktuellen Regelungen zusammengefasst, um lokale Unternehmen zu unterstützen.
FAQ für Unternehmen und Selbstständige
Die Landesregierung NRW hat einen FAQ-Bereich erstellt, um die wichtigsten Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu geben. Bitte lesen Sie die FAQs sorgfältig. Oftmals werden hier schon Ihre wichtigsten Fragen beantwortet. Haben Sie dennoch weitere Fragen, so stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Überbrückungshilfen ll und III
Überbrückungshilfe ll des Bundes gestartet
Antragsplattform für die Überbrückungshilfe II
Novemberhilfe
Verfahren der Abschlagzahlung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe
E-Commerce im stationären Einzelhandel
Leitfaden zur Erstellung eines Online-Shops (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
A) Allgemeine Informationen
Bund
Aktuelles von der Bundesregierung
Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Unterstützungspaket für Start-Ups
Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen im November
Zuschuss für Studierende in akuter Notlage
Land NRW
NRW-Rettungsschirm
Arbeitsagentur
Informationen zum Kurzarbeitergeld
Informationen der IHK und Handwerkskammer
Handlungsrahmen und Maßnahmenkatalog der IHK
Informationen der Handwerkskammer
Branchenspezifische Informationen
Eckpunkte "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen"
Hilfe für Künstler und Kreative
B) Finanzielle Unterstützungsangebote
Banken
KfW-Bank
Bürgschaftsbank
NRW-Bank
In RE ansässige Banken
Sparkasse Vest
Steuerpolitische Unterstützungsmaßnahmen
Die Stadt Recklinghausen gewährt Unternehmen aufgrund der aktuellen Situation Liquiditätshilfen bei der Gewerbesteuer.
Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder
Mitteilung der Stadt zur Gewerbesteuerentlastung
C) Anträge
Zuschuss für Studierende in akuter Notlage
Entschädigungsantrag für Selbstständige
Antrag auf Steuerstundung - Stadt Recklinghausen
Antrag auf Steuererleichterung - Finanzministerium NRW
Hinweis: Vorsorglich weist die IHK darauf hin, dass Antragstellende für die NRW-Soforthilfe mit Abgabe des Antrages eine eidesstattliche Versicherung abgeben, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Insbesondere gilt das für
wobei auch gegebenenfalls weitere erhaltene Entschädigungsleistungen und staatliche Hilfen einzubeziehen sind. Antragsstellern, die versuchen, mit Betrugsabsicht die Soforthilfe in Anspruch zu nehmen, drohen nicht nur gewerberechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
D) Ansprechpartner
Damit Ihnen schnell geholfen werden kann, lesen Sie bitte zunächst die Informationen und die vom Land NRW bereitgestellten FAQs. Haben Sie weitere Fragen, setzen Sie sich gerne mit der Wirtschaftsförderung in Verbindung.
Wirtschaftsförderung der Stadt Recklinghausen
Telefon: 02361/50-5050
E-Mail: wifoe(at)recklinghausen.de