Emscherstr. 6, Recklinghausen
Nach Urteil des Sondergerichts Dortmund vom 03.09.1937 verurteilt zu 9 Monaten Gefängnis wegen verbotener Bibelforschertätigkeit; Haft im Gerichtsgefängnis Recklinghausen; Strafe am 09.12.1937 verbüßt unter Anrechnung der Untersuchungshaft, Urteil am 03.06.1947 aufgehoben.
Anerkennung als religiös Verfolgter durch den Kreis-Sonderhilfsausschuss vom 10.05.1948
LA NRW Abt. Westf. Q 233 Sondergericht Dortmund Nr. 1835
Adressbuch 1934
Bez.Reg.Dü.Dez. 15, Wiedergutmachungsakte ZKNr. 35362