Bülowstr. 49, Recklinghausen
Nach Urteil des Sondergerichts Dortmund vom 03.09.1937 wegen verbotener Bibelforschertätigkeit verurteilt zu 1 Jahr Gefängnis; die Strafe war am 10.03.1938 verbüßt. Das Urteil wurde am 03.06.1947 aufgehoben.
Landesarchiv NRW Abt. Westf. Q 233
Sondergericht Dortmund Nr. 1835