König-Ludwig-Str. 59, Recklinghausen
Nach Urteil des Sondergerichts Dortmund vom 03.09.1937 wegen verbotener Bibelforschertätigkeit zu 1 Jahr und 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe war am 08.01.1938 verbüßt und das Urteil wurde am 03.06.1947 aufgehoben.
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LA NRW Abt. Westfalen Q 233
Sondergericht Dortmund Nr. 1835