Paulusstr. 15, Recklinghausen
Als Mitglied des Katholischen Friedensbundes war Albin Ortmann wegen seiner Erziehung im Sinne der Völkerversöhnung und des Antimilitarismus schon Ende der 1920er Jahre das Ziel nationalistischer und nationalsozialistischer Angriffe.
Erneute Kampagnen und staatliche Untersuchungen führten am 12.09.1933 zur Dienstentlassung aufgrund von § 4 des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, d.h. einem Berufsverbot bei minimalen Bezügen. Ortmann verließ im März 1934 Recklinghausen und zog nach Godesberg. Tochter Roswitha wurde im Sinne der „Sippenhaft“ 1934 am Oberlyzeum die „Hochschulreife“ mit dem Vermerk verweigert: „Ortmann ist alter eingeschworener Zentrumsmann, der sich der heutigen Zeit noch nicht anpassen kann.“
1949 linksseitige Lähmung nach einem Schlaganfall, Tod am 03.07.1960 in Bad Godesberg
Georg Möllers, Die Entlassung Albin Ortmanns 1933. Dokumentation der Anwendung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ am Beispiel eines Recklinghäuser Studienrates, in: VZ 86/87, hg. v. W. Burghardt, Recklinghausen 1987/88, S. 307-327;
100 Jahre Hittorf-Gymnasium Recklinghausen. Chronik und Festschrift der Schule, Recklinghausen 2004