3.13 Die Ermordung der Roma und Sinti

Mit der Einrichtung der nationalsozialistischen Diktatur und der Einleitung rassistisch motivierter Verfolgungspolitik gegenüber Juden, ethnischen Minderheiten und anderen Personengruppen (Nürnberger Rassegesetze 1935) verschlechterte sich auch die Lage der Roma und Sinti, von denen 1933 etwa 30.000 in Deutschland lebten. Das nationalsozialistische Hassbild sah in den Roma und Sinti (wie sie sich in ihrer eigenen Sprache nennen) sowohl die „Artfremden“ („Blutschutzgesetz“, „Ehe-Gesundheitsgesetz“ 1935) als auch die „Assozialen“, die sich jeder Arbeitsdisziplin entzögen und die Einordnung in feste Verhältnisse ablehnten. Mit dem Blick auf eine spätere systematische Vernichtung der Roma und Sinti erhielt die „Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle“ den Auftrag, die Zigeuner administrativ zu erfassen.

Mit der Ernennung Heinrich Himmlers zum Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei 1936 verschärfte sich die Verfolgungspolitik weiter. Es erfolgte ab 1936 die zwangsweise Unterbringung der Zigeuner in kommunalen Sammellagern. Im Oktober 1939 erließ das Reichssicherheitshauptamt in Berlin eine Anordnung, wonach „Zigeuner und Zigeunermischlinge“ ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort „bis auf weiteres“ nicht verlassen durften. Bei Nichtbefolgung dieser Anordnung wurde die Einweisung in ein Konzentrationslager angedroht.

Die zu diesem Zeitpunkt in Recklinghausen lebenden Roma und Sinti durften also nicht mehr weiterziehen. Sie lebten in Wohnwagen an der Emscherstraße 9 und 20. Einer von ihnen, Wilhelm Adam,  schrieb am 16. August 1940 an das „Reichskriminalamt Berlin - Zigeunerstelle“ und bat um Erlaubnis, nach Essen zurückziehen zu dürfen, wo er Arbeit und eine Wohnung bekommen könnte: „Es ist mir nicht möglich, noch einmal mit meiner Familie einen Winter im Wohnwagen verbringen zu müssen, da ich den ganzen Winter hindurch sehr unter den Erkrankungen meiner Kinder und meiner Frau zu leiden gehabt habe.“ Im Oktober 1940 lehnte die Kriminalpolizeistelle Essen das Umzugsgesuch ab und bezog sich auf den Erlass Himmlers vom 8. Dezember 1938 betreffs „Zigeunerfrage“, der bestimmte, dass „Zigeuner von und in der Nähe von Großstädten fernzuhalten“ seien.

Die trostlose Lage der Roma und Sinti an der Emscherstraße eskalierte im Laufe der Kriegszeit weiter. Ein Bericht der Stadtverwaltung vom März 1943 führt aus: „In den sogen. Wohnwagen, die sich … durchweg in einem äußerst schlechten Zustand befinden, hausen teilweise bis zu 8 Personen. Wohnfläche eines Wagens 6 qm. Durch Dächer, Seitenwänden und Böden der Wagen haben Wind und Wetter freien Einzug. Die Leute klagen auch über Kälte, trotzdem Zigeuner nicht verweichlicht sind. Es wurde festgestellt, dass ein etwa 2 Jahre altes Kind erfrorene Füße hatte.“ Insgesamt waren etwa 50 Kinder betroffen darunter auch die dreijährige Thea Winter. Die Sorge der Verwaltung gegenüber den zum Teil schulpflichtigen Kindern war, dass durch die mangelnde „Pflege und Sauberkeit der Kinder schlimme Folgen gesundheitlicher Art auch für die anderen Kinder“ unvermeidbar seien. Auch die „sittlichen Gefahren dürften hierbei nicht außer Acht gelassen werden."

Da ein weiterer Verbleib in den Wohnwagen unverantwortbar erschien, andererseits „Volksgenossen das Zusammenwohnen mit Zigeunern“ für nicht zumutbar erachtet wurde, „da sie neben allen sonstigen Untugenden die besondere Gabe zum Stehlen und Lügen besitzen“, sollten Baracken errichtet werden. Die maßgebenden Stellen allerdings verweigerten die Genehmigung. Auf diese Weise konnte sich durch die gesellschaftliche Ausgrenzung und die unmenschliche Behandlung der Roma und Sinti der Mythos der „Artfremden“ für die umliegende Bevölkerung „verwirklichen“, bis ein Befehl Himmlers vom 16. Dezember 1942 die Ermordung der Roma und Sinti einleitete.

Die Ausführungsbestimmungen des Reichssicherheitshauptamtes sahen für März 1943 die Konzentration der „zigeunerischen Personen“ in Auschwitz-Birkenau vor. „Reinrassige“ Sinti sowie „im zigeunerischen Sinne gute Mischlinge“ sollten nicht nach Auschwitz verbracht werden, für sie war die Zwangssterilisation vorgesehen.

In einem Vermerk des Amtes für Wohnungswirtschaft vom 19.3.1943 heißt es: „Die bisher im Stadtgebiet - Emscherstraße - ansässig gewesenen Zigeunerfamilien sind am 10.3.1943 durch die hiesige Kriminalpolizei mit unbekanntem Ziel abgeschoben worden. Dadurch hat die Angelegenheit bezüglich des Barackenbaus ihre Erledigung gefunden.“

Nach Schätzungen sind unter der Herrschaft des Nationalsozialismus etwa 500000 Zigeuner in Europa ermordet worden. Die aus Recklinghausen deportierten (etwa 60 Erwachsene und Kinder) sind im „Hauptbuch des Zigeunerlagers“ in Auschwitz-Birkenau am 12. und 13. März 1943 verzeichnet. In der Akte des Wohnungsamtes steht: „neuer Zuzugsort amtlicherseits unbekannt“.

[Vgl. 3.12 „Neuer Zuzugsort amtlicherseits unbekannt“ - Die Ermordung der Roma und Sinti (Emscherstraße  9), in: Geck, Möllers, Pohl, „Wo du gehst und stehst…" Stätten der Herrschaft, der Verfolgung und des Widerstandes in Recklinghausen 1933-1945, Recklinghausen 2002, S. 144-145]

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