2.07 Die Verfolgung der Zeugen Jehovas | Stadt Recklinghausen

2.07 Die Verfolgung der Zeugen Jehovas

In der Wohnung des Bergmanns Paul Rex auf der Niederstraße 34 trafen sich während der Zeit des Nationalsozialismus Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, um ihre religiöse Überzeugung zu praktizieren. Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, die sich bis 1931 auch „Bibelforscher“ oder „Ernste Bibelforscher“ nannten, zählte 1933 in Deutschland etwa 25.000 bis 30.000 Mitglieder. Obwohl die Zeugen Jehovas bereits wenige Monate nach der „Machtergreifung“ verboten und sie härtester Verfolgung ausgesetzt waren, ist ihr Verfolgungsschicksal bis heue weitgehend unbekannt.

In den Jahren von 1933 bis 1945 ist jeder dritte Anhänger zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Etwa 1000 Zeugen Jehovas wurden ermordet. Im nationalsozialistischen Staat Hitlers sahen sie die Ausgeburt des Teufels und die Herrschaft des Bösen. Die unbeugsame Verbundenheit mit ihrer religiösen Überzeugung und ihrer Verkündigungspflicht, der radikale „Pazifismus“, die Verweigerung des „Deutschen Grußes“ und des Eides brachten sie in fundamentalen Gegensatz zur nationalsozialistischen Weltanschauung. Die Prophezeiung von „Harmagedon“, der endzeitlichen Entscheidungsschlacht und dem Untergang der „alten“ Welt mit ihren Stützen Politik, Kapital und Kirche, die Lehre von der Gleichheit der Rassen, die Auffassung, das Christen nur der göttlichen nicht aber der staatlichen Macht Gehorsam schuldeten, das alles ließ sie für die Nationalsozialisten trotz ihrer geringen Zahl zu erbitterten Gegnern werden.

In den Konzentrationslagern fügte die SS den vielen stigmatisierenden Dreiecken der Häftlingskleidung (für die „Politischen“, die „Kriminellen“, die „Homosexuellen“, die „Asozialen“) ein violettes für die Zeugen Jehovas hinzu. Die Zeugen Jehovas waren die einzige Gruppe, die in ihrer Gesamtheit die Kriegsdienstverweigerung praktizierte, weshalb auch von der Wehrmachtsjustiz nach 1939 Zeugen Jehovas in großer Zahl zum Tode verurteilt wurden. Als religiöse Vereinigung wurden die Zeugen Jehovas bereits 1933 verboten. Unter der Überschrift „Verbot der internationalen „Bibelfälscher“ zitierte die Nationalzeitung am 1.7.1933 die Polizeipressestelle: Danach wurde laut Erlass des Preußischen Innenministers die Vereinigung internationaler Bibelforscher und Ihre Publikationen wie „Wachturm“ verboten. Am 28.6.1933 seien die Vereinigung in Recklinghausen geschlossen und die Schriften beschlagnahmt worden.

Trotz dieses Verbotes verfolgten sie ihre Ziele weiter. Im Januar 1937 tagte das Sondergericht Dortmund in Recklinghausen, um 13 Zeugen Jehovas zu verurteilen, „weil sie für ihrer internationale Bibelforschervereinigung weiter geworben und die staats-gefährlichen Ideen dieser Vereinigung weiterverbreitet“ hatten. Die meisten der Angeklagten stammten aus Recklinghausen-Süd, wo sie in der Wohnung eines ihrer Anhänger, Paul Rex, Zusammenkünfte organisierten, „wobei sie nicht nur Bibelbetrachtungen anstellten, sondern auch Pläne entwarfen, wie sie die Lehre weiter ver-breiten, d. h. missionieren könnten.“ Die Strafen des Sondergerichts bewegten sich für die 13 Angeklagten, 10 Männer und drei Frauen, bis zu einer Höhe von 2 Jahren und 4 Monaten Gefängnis. Das Gericht betonte bei der Urteilsbegründung noch einmal die „außerordentliche Staatsgefährlichkeit der Bibelforscherorganisationen, die einen erschreckenden Umfang angenommen hätten.‘‘ Im Anschluss an die Verhandlung gegen die Recklinghäuser Gruppe der Zeugen Jehovas folgte die gegen sechs Hertener und sechs Langenbochumer Angeklagte.

Recklinghäuser Zeitzeugen erinnern sich an die Zeit der Verfolgung: „Mit dem Jahre 1936 begann auch für unsere Familie eine Zeit schwerer Verfolgung. Mein Vater verlor zuerst seine Arbeitsstelle, weil er sich weigerte, zu wählen. Da er nun täglich mit seiner Verhaftung rechnen musste, nahm er die Einladung von Bruder Frost an, mit ihm und anderen Brüdern im Untergrund zusammenzuarbeiten. Als die Geheime Staatspolizei meinen Vater verhaften wollte, war er nicht mehr zu Hause. Die Gestapo ließ ihre Wut an uns und unserer Wohnung aus. Der Inhalt aller Schränke wurde auf dem Fußboden verstreut und sämtliche Literatur beschlagnahmt. In den nächsten Wochen wiederholen sich diese Hausdurchsuchungen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Oft wurden wir als Kinder von neun und zehn Jahren aus dem Bett gerissen, mit einer scharfen Taschenlampe ins Gesicht geblendet und immer wieder nach dem Vater gefragt. Auch in der Schule nahmen die Schwierigkeiten zu …“ Eines Tages musste meine Mutter zum Lehrer. Er befahl ihr, mich zu zwingen, mit „Heil Hitler“ zu grüßen. Meine Mutter entgegnete ihm, dass sie mich nicht zu diesem Gruß zwingen könne, da dieser Gruß eine Anbetung sei, die nur Jehova gebühre. Die Bibel gebiete jedem Menschen, dass man in einem solchen Fall Gott mehr gehorchen müsse als den Menschen. Außer sich vor Zorn schrie der Lehrer meine Mutter an und sagte: ,,Ich bringe Sie und Ihre Kinder da hin, wo auch Ihr Mann ist!“…

Nach einigen Tagen bekam meine Mutter eine Vorladung vom Jugendgericht. Da sie sich weigerte, meinen Bruder und mich im nationalsozialistischen Sinne zu erziehen, wurden ihr sofort die Mutterrechte entzogen. Das Jugendamt übernahm die Vormundschaft. Mein Bruder und ich wurden weit getrennt voneinander bei zwei nationalsozialistischen Familien untergebracht.“

[Vgl. 2.7 „…wobei sie nicht nur Bibelbetrachtungen anstellten…“, Die Verfolgung der Zeugen Jehovas (Niederstr. 34), in: Geck, Möllers, Pohl, „Wo du gehst und stehst…" Stätten der Herrschaft, der Verfolgung und des Widerstandes in Recklinghausen 1933-1945, Recklinghausen 2002, S. 69-71]

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