Aktuelles Recklinghausen

Titel
Lückenschluss auf der „Radtrasse RE“
Bild
Mitglieder*innen des Verkehrsausschusses und Mitarbeitende der Stadtverwaltung beim Ortstermin auf der Herner Wohnstraße.
Einleitung
Was lange währt… Die Umsetzung eines Antrags von CDU, FDP und Grünen aus dem Jahr 2019 nimmt weiter Formen an: die „Radtrasse RE“, eine komfortable Verbindung für Radfahrer*innen zwischen der Innenstadt und der Südstadt.
Haupttext


Aktuell wird die „Herner Wohnstraße“, die Parallelstraße zur Herner Straße in Hillerheide, zwischen Hohenhorster Weg und Salzburger Straße, zur Fahrradstraße umgebaut. Verkehrsschilder, rot eingefärbte Kreuzungsbereiche und Piktogramme auf der Fahrbahn weisen die „Herner Wohnstraße“ jetzt als Fahrradstraße aus. Für Pkw und Motorräder bleibt das Befahren frei. Parkflächen werden neu ausgewiesen. Der alte Fuß- und Radweg entlang der Herner Straße soll in diesem Bereich künftig vor allem Fußgänger*innen vorbehalten sein.

Auch der Schimmelsheider Weg in König Ludwig wird aktuelle zur Fahrradstraße – ein weiteres Teilstück der „Radtrasse RE“.

Mitglieder*innen des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Mobilität verschafften sich jetzt bei einem Ortstermin einen Eindruck von der Baumaßnahme und Beigeordneter Axel Fritz erläuterte die weitergehende Planung. So soll der Florian-Polubinski-Weg noch in diesem Jahr eine Asphaltdecke erhalten und das Radfahren dort angenehmer machen. Im Vorfeld waren für diese Baumaßnahme ein Artenschutzgutachten, sowie Bauantragsverfahren erforderlich, die in Summe rund zwei Jahre in Anspruch genommen haben. Ein weiterer wichtiger Schritt ist der anschließende Brückenbau über die Emscher. 

Und auch in Richtung Innenstadt wird sich etwas tun. So soll die Pflasterung des bereits bestehenden Radweges zwischen Saatbruch-Gelände und Kreuzung Herner Straße/Kurt-Schumacher-Allee/Beckbruchweg durch eine Asphaltfläche ersetzt werden. Diese wird zusätzlich Markierungen erhalten. Gesamtkosten des Projekts „Radtrasse RE“: 3,2 Millionen Euro inklusive Brücke. Wobei die Stadt mit einem Landeszuschuss von bis zu 90 Prozent kalkuliert.

Auf Fahrradstraßen haben Radfahrende das Recht, auch nebeneinander zu fahren. Anderen Fahrzeugen muss die Benutzung durch ein Zusatzschild explizit erlaubt sein. Der Fahrverkehr darf in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern nicht überschreiten. Beim Überholen von Radfahrenden muss ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden.

 

Bildzeile: Mitglieder*innen des Verkehrsausschusses und Mitarbeitende der Stadtverwaltung beim Ortstermin auf der Herner Wohnstraße. Foto: Stadt RE

Datum
15.04.2025


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