Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Überquerung nur zu Fuß erlaubt ist. Radfahrer*innen, aber beispielsweise auch E-Roller-Fahrer*innen oder Benutzer*innen anderer Zweiräder müssen grundsätzlich absteigen – auch, um die Haltbarkeit der Brücke nicht zu gefährden.
Als weitere Maßnahme, um auch optisch darauf hinzuweisen, dass die Brücke nicht befahren werden darf, wird demnächst vor Ort durch die Verwaltung ein drittes Umlaufgitter dort platziert.
Die Brücke war durch die Verwaltung am 12. Juli aus Sicherheitsgründen gesperrt worden. Die Konstruktion aus Holz wies zu diesem Zeitpunkt Schäden auf, die eine weitere Nutzung nicht mehr zuließen. Aufgefallen waren die Beeinträchtigungen im Zuge der turnusgemäßen Überprüfung der Brücke durch ein von der Stadt beauftragtes externes Ingenieur-Büro.