Damit werden Projekte lokaler Vereine und Initiativen gefördert, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten beschäftigen.
„So können gute Ideen und kleine Projekte, die nicht viel kosten, aber gleichzeitig einen großen Mehrwert versprechen, umgesetzt werden“, erklärt Bürgermeister Christoph Tesche. Die Landesregierung stellt insgesamt für ganz Nordrhein-Westfalen 2.000 Heimat-Schecks über jeweils 2.000 Euro bereit.
Beispiele für förderfähige Projekte:
- Heimatgeschichte über digitale Medien erlebbar machen
- Neubeschilderung von Heimatpfaden und alten Bauernschaften
- Erstellung von Stadtführern für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Entwicklung von Stadtteil- oder Dorf-Apps zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft und zur Einbindung von Neubürgern
- Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema mit Heimatbezug
„Der Heimat-Scheck ist eine wirklich tolle Sache“, sagt Norbert Fröhleke, Abteilungsleiter Zentrales Fördermittelmanagement. „In anderen Kommunen wurden damit schon einige spannende Projekte umgesetzt, zum Beispiel eine Scheunenbackstube für Kindergärten und Schulen oder die barrierefreie Zuwegung zu einem Kneippbecken.“
Georg Möllers, Erster Beigeordneter und Vorsitzender des Vereins für Orts- und Heimatkunde, sieht auch für Recklinghausen Förderpotenzial: „Wir werden für den Verein bestimmt einen Antrag auf den Heimat-Scheck stellen. Damit könnten wir beispielsweise unser Projekt DENK MAL finanzieren, bei dem wir denkmalgeschützte Häuser kennzeichnen.“
Voraussetzung für den Heimat-Scheck ist, dass die jeweilige Maßnahme bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres abgeschlossen ist und nicht gleichzeitig durch andere öffentliche Förderungen mitfinanziert wird. Außerdem gilt: Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid bekanntgegeben wurde – vorher darf auch kein Auftrag erteilt werden.
„Der Aufwand für die Antragstellung und den Verwendungsnachweis wird möglichst geringgehalten“, verdeutlicht Fröhleke die unbürokratische Förderung. Die Anträge können online auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen www.mhkbg.nrw/heimat gestellt werden. Zusätzlich sind diese dann parallel in Papierform mit Unterschrift an die Bezirksregierung Münster zu senden.
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