Rat
Wichtigstes Entscheidungsorgan der Stadt Recklinghausen ist der Rat. Er vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem Bürgermeister. Der Rat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig. Entlastet wird er jedoch durch verschiedene Ausschüsse, die ebenfalls die Befugnis haben, bestimmte Dinge zu entscheiden und dem Rat Empfehlungen oder Anregungen geben können.
Die Ratsmitglieder haben ein freies Mandat. Das heißt, sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen. Sie dürfen sich nicht durch Weisungen oder Aufträge ihrer Wählerschaft, von politischen Organisationen oder durch Parteiprogramme gebunden fühlen. Ratsmitglieder unterliegen bei ihrer Beschlussfassung auch keinem Fraktionszwang. Sie haben nach ihrer freien Überzeugung zu handeln, die sich ausschließlich nach dem öffentlichen Wohl richten darf.
Alle Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig - im Gegensatz zu Politikern im Bundes- und Landtag.
In Recklinghausen hat der Rat 56 Mitglieder. Sie werden von den Bürger*innen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Am 13. September 2020 haben die Bürger*innen der Stadt zuletzt die Mitglieder des Rates gewählt. Derzeit setzt sich der Rat der Stadt Recklinghausen wie folgt zusammen:
CDU | 21 Sitze |
SPD | 14 Sitze |
Bündnis 90/Die Grünen | 10 Sitze |
AfD | 4 Sitze |
FDP | 2 Sitze |
DIE LINKE | 2 Sitze |
UBP | 2 Sitze |
Die PARTEI | 1 Sitz |
Der Bürgermeister Christoph Tesche (CDU) hat den Vorsitz im Rat. Er hat Stimmrecht im Rat und im Haupt- und Finanzausschuss. 2020 wurde er mit 60,76 Prozent der Stimmen zum Bürgermeister von Recklinghausen gewählt. Mehr Informationen zu Christoph Tesche finden Sie hier.
Im Ratsinformationssystem haben Sie die Möglichkeit, die Arbeit des Rates und der Ausschüsse zu verfolgen. Dort haben Sie auch Einblick in alle öffentlichen Vorlagen, Beschlüsse und Niederschriften. Hier können Sie die entsprechende Kategorie auswählen und recherchieren.
Über den Kalender sehen Sie, wann Rat und Ausschüsse das nächste Mal tagen.
Wenn Sie möchten, können Sie mit den Ratsvertretern und den Fraktionen auch direkt Kontakt aufnehmen. Dazu klicken Sie einfach auf die Menüpunkte Mandatsträger und Fraktionen im Ratsinformationssystem.
Ausschüsse
Die Beratung aller anfallenden Angelegenheiten würde den Rat arbeitsmäßig überfordern. Daher kann der Rat zu seiner Entlastung Ausschüsse bilden.
Bestimmte Ausschüsse sind durch die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben. Diese sogenannten Pflichtausschüsse sind der Hauptausschuss und Finanzausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss. In Recklinghausen werden die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen, daher trägt der Ausschuss die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“.
Auch andere Gesetze schreiben dem Rat die Bildung von Ausschüssen vor: So muss zum Beispiel nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ein Jugendhilfeausschuss gebildet werden. In Recklinghausen wird dieser Ausschuss unter der Bezeichnung „Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie“ geführt. Die weitere Einrichtung von Personal-, Sozial-, Kultur- oder Wirtschaftsausschüssen ist dem Rat frei überlassen.
Anbei finden Sie eine Auflistung aller Ausschüsse des Rates der Stadt Recklinghausen. Mit einem Klick auf den jeweiligen Namen erhalten Sie weitere Informationen zu Funktion und Zusammensetzung des Ausschusses:
Gremien
Nicht alle Anliegen und Fragestellungen der verschiedenen Interessensgruppen in Recklinghausen können effektiv und sachkundig im Rat oder in einem der Ausschüsse behandelt werden. Deshalb gibt es Sondergremien, die die Belange unterschiedlicher Gruppen vertreten. Zurzeit sind in Recklinghausen zum Beispiel Senioren und Ausländer durch gewählte Beiräte, Frauen durch die Ratskommission für Gleichstellungs- und Frauenfragen, die junge Generation durch das Kinder- und Jugendparlament sowie Behinderte durch die Ratskommission für Menschen mit Behinderung in der Kommunalpolitik vertreten.
Anbei finden Sie eine Auflistung weiterer Gremien der Stadt Recklinghausen.